Satzung über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete in den Stadtteilen Treysa und Ziegenhain
Satzung zur Aufhebung der „Satzung über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete in den Stadtteilen Treysa und Ziegenhain der Stadt Schwalmstadt“
Aufgrund § 162 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 3. ÄndG vom 15. 9. 2016 (GVBl. S. 167) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt in ihrer Sitzung am 17.05.2018 die nachfolgende Satzung zur Aufhebung der „Satzung über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete in den Stadtteilen Treysa und Ziegenhain der Stadt Schwalmstadt“ beschlossen:
§ 1
Aufhebung der Sanierungssatzung
Nach Abschluss der Sanierung wird die „Satzung über die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete in den Stadtteilen Treysa und Ziegenhain der Stadt Schwalmstadt“ vom 03.07.1985 hiermit aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 S. 4 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Schwalmstadt, den 27.06.2018
Der Magistrat
der Stadt Schwalmstadt
Pinhard, Bürgermeister
Hinweis:
Nachfolgend ist die Abgrenzung der Sanierungsgebiete im Lageplan dargestellt.
Die Stadt wird, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, das Grundbuchamt um Löschung ersuchen.