Bebauungsplan Nr. 51 „Altes Feld“ – Schwalmstadt – Treysa, Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt
Bebauungsplan Nr. 51 „Altes Feld“ – Schwalmstadt – Treysa
hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 13.12.2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51“Altes Feld“ (einschließlich Begründung) und seine öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Geltungsbereich befindet sich im Stadtteil Treysa zwischen Sachsenhäuser Straße und Heinrich-Wiegand-Straße. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 2,6 ha und umfasst die Flurstücke, 4/9, 4/11, 4/13, 4/14, 4/15, 4/16, 4/17, 4/19 (teilweise) der Flur 6, Gemarkung Treysa sowie das Flurstück 75/8 der Flur 3, Gemarkung Treysa. Die konkrete Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 im Wege der Berichtigung.
Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019
bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2, innerhalb der allgemeinen Dienststunden:
Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus werden gem. § 4a Abs. 4 BauGB die auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes (ab dem 02.01.2019) auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt, www.schwalmstadt.de/de/rathaus/bauleitplanung, veröffentlicht. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden.
Schwalmstadt, 17. Dezember 2018
DER MAGISTRAT DER STADT SCHWALMSTADT
Pinhard, Bürgermeister