Leistungsbeschreibung: Personalausweis
- Ausstellung eines Personalausweises bei Personen unter 24 Jahren
(Erstausstellung, Verlust, Namensänderung oder Ausstellung nach Ablauf) -
Gebühr: 22,80 €
Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr
Gültigkeit: 6 Jahre
1 biometrisches Passbild
Geburtsurkunde, Kinderausweis/Kinderreisepass oder alter Personalausweis
- Ausstellung eines Personalausweises bei Personen ab 24 Jahre
(Verlust, Namensänderung oder Ausstellung nach Ablauf) -
Gebühr: 37,00 €
Gültigkeit: 10 Jahre
1 biometrisches Passbild und den alten Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
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Gebühr: 10,00 €
- Ändern und Setzen der Pin
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Gebührenfrei
- Ändern der Anschrift bei Umzügen
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Gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
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Gebührenfrei
Kinder unter 16 Jahren benötigen für die Ausstellung eines Personalausweises eine Einverständniserklärung der Eltern.
Anforderungen an das Lichtbild:
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Fingerabdrücke – Pflicht bei Ausstellung ab 02.08.2021
Für den Personalausweis werden zwei Fingerabdrücke von Ihnen aufgenommen. Die Abdrücke werden bei der Beantragung im Bürgeramt mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen. In der Regel werden die Fingerabdrücke der beiden Zeigefinger jeweils bis dreimal erfasst. Sie legen Ihren Finger auf die Glasscheibe und Ihr Fingerabdruck wird binnen Sekunden elektronisch erfasst – ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel. Die Software wählt anschließend den besten Abdruck aus.
Ihr Personalausweis – sicher, einfach, digital (personalausweisportal.de)