Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Seniorenbeiratswahl

Bekanntgabe des Wahlergebnisses zur Versammlungswahl, vom 28. Juni 2018, in der Kulturhalle Ziegenhain, des gewählten Seniorenbeirats der Stadt Schwalmstadt
Die Wahl wurde von dem durch den Magistrat bestimmten Versammlungswahlleiter (§ 5 Nr. 2 der Wahlordnung), Herrn Gerhard Hosemann, geleitet.
In den Seniorenbeirat der Stadt Schwalmstadt wurde für die Wahlperiode (2018 bis 2021) der nächsten drei Jahre gewählt:
Die Stimmenauszählung erbrachte folgendes Ergebnis:
Zahl der abgegebenen Stimmzettel: 81
davon gültig: 81
ungültig: 0
Der Versammlungswahlleiter stellte abschließend fest, dass folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind:
1 | Dickhaut, Helga | Treysa | 58 Stimmen |
2 | Gringel, Heinrich | Ziegenhain | 58 Stimmen |
3 | Angres, Hans-Jürgen | Ziegenhain | 56 Stimmen |
4 | Keßler, Klaus | Treysa | 56 Stimmen |
5 | Spanknebel, Renate | Treysa | 53 Stimmen |
6 | Böttger, Manfred | Michelsberg | 51 Stimmen |
7 | Draschil, Horst | Niedergrenzebach | 51 Stimmen |
8 | Sommer, Brunhilde | Treysa | 50 Stimmen |
9 | Brauroth, Helmut | Treysa | 46 Stimmen |
10 | Langer, Ursula | Treysa | 45 Stimmen |
11 | Ferreau, Irmgard | Frankenhain | 41 Stimmen |
12 | Groß, Ralf | Treysa | 37 Stimmen |
13 | Rohrmoser, Marietta | Niedergrenzebach | 36 Stimmen |
14 | Rehs, Renate | Ziegenhain | 31 Stimmen |
15 | Vogel, Gero | Treysa | 19 Stimmen |
Nachrücker für den Seniorenbeirat:
Kandas, Georgios
Treysa
17 Stimmen
Nach § 4 Nr. 1 und 2 der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Schwalmstadt tritt dieser zum ersten Mal binnen 4 Wochen nach Beginn der Amtszeit, im Übrigen so oft zusammen, wie es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch 1 Mal im Jahr.
Zur konstituierenden Sitzung des Seniorenbeirats lädt der Bürgermeister ein.
Der neu gewählte Seniorenbeirat hat nach § 2 Nr. 1 bis 5 der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Schwalmstadt folgende Aufgaben und Mitwirkungsrechte:
1. Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
2. Er berät die Organe der Stadt und kann in allen Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, Stellungnahmen und Vorschläge in Ausschüssen, in Ortsbeiräten und in der Stadtverordnetenversammlung abgeben.
3. Dem/Der Vorsitzenden des Seniorenbeirats oder einem vom Vorstand bestimmten Mitglied wird bei der Beratung von Angelegenheiten in den Beschlussgremien der Stadt Rederecht eingeräumt.
4. Der Magistrat unterrichtet rechtzeitig den Seniorenbeirat über alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist.
5. Der Seniorenbeirat wirkt insbesondere mit bei:
• der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Programmen für die älteren Menschen in den Bereichen Freizeit, Bildung und Kultur,
• Einrichtung und Ausbau sozialer Beratungs- und Hilfsdienste in Zusammenarbeit mit sozialen Organisationen,
• der gesundheitlichen Versorgung und der Gestaltung der stationären und ambulanten Pflege,
• Verkehrs-, Bau- und Wohnungsfragen (seniorengerechtem Wohnraum).
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt bedankt sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Versammlungswahl und freut sich auf die Zusammenarbeit mit den neu gewählten Vertreterinnen und Vertretern des Seniorenbeirats der Stadt Schwalmstadt.
Schwalmstadt, 29. Juni 2018
Pinhard, Bürgermeister