Stadtverwaltung Schwalmstadt nur noch für Ausnahmen geöffnet
Die Infektionszahlen in der Stadt und im Schwalm-Eder-Kreis sind ungebrochen hoch.
Die einzige Hoffnung, die Situation zu verändern, besteht darin, Kontakte und Begegnungen auf allen Ebenen und in allen Zusammenhägen zu reduzieren. Um das berechtigte Ziel der Bundesregierung und der Landesregierungen nach Kontaktreduzierung zu unterstützen, wird auch die Stadtverwaltung Schwalmstadt ab diesem Donnerstag, 17. Dezember 2020, in einen Lockdown gehen – und ihre Türen für Besucherinnen und Besucher schließen. Nur dringend notwendige Angelegenheiten sollen noch erledigt werden. Bestehende Terminvereinbarungen mit städtischen Ämtern bleiben jedoch bestehen.
Außerdem ist die Verwaltung weiterhin telefonisch unter der Rufnummer 06691 2070 erreichbar. Für einen Besuch in der Verwaltung ist eine entsprechende Terminvereinbarung notwendig. Darüber hinaus befindet sich an jedem Verwaltungsgebäude eine Klingel, womit es auch ermöglicht wird, dringende Angelegenheiten direkt erledigen zu können. Hier kann es jedoch zu Wartezeiten kommen, dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
In der Zeit vom 23. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 bleiben die Verwaltungen in Treysa und Ziegenhain, die Bücherei im Stadtteil Treysa, das Bürgerbüro, der städtische Bauhof einschließlich Wasserwerk und Kläranlage und die Kfz-Zulassungsstelle geschlossen.
Bereitschaftsdienste im Bereich des Bauhofs (Tel.: 0172/5619160) und des
Wasserwerks (Tel.: 0172/5611523) sowie der Kläranlage (Tel.: 0172/5611506) sind
sichergestellt.
Das Standesamt im Rathaus Ziegenhain ist am 23. und vom 28. bis 30. Dezember 2020 jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr ausschließlich zur Beurkundung von Sterbefällen besetzt. Des Weiteren ist das Wahlamt im Rathaus Ziegenhain ausschließlich für die Annahme der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2021 während der üblichen Öffnungszeiten besetzt.
34613 Schwalmstadt, den 16. Dezember 2020
Der Magistrat
der Stadt Schwalmstadt
gez. Pinhard
Bürgermeister