Neues Zulassungsverfahren ab 04.01.2021
Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich der Ausbreitung des Corona-Virus hat die Stadt Schwalmstadt den Publikumsverkehr auch im Bereich der Zulassungsstelle bis auf Weiteres eingestellt!
Neues Zulassungsverfahren:
Eine Bearbeitung ist nur möglich, wenn die folgenden Unterlagen komplett in einem Umschlag mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bei der Zulassungsstelle Schwalmstadt in die Box im Eingangsbereich eingeworfen werden!
Erforderliche Unterlagen:
• Original-Fahrzeugbrief
• Original-Fahrzeugschein / bei Neufahrzeugen die EG-Übereinstimmungserklärung (COC)
• Kopie Personalausweis Vorder- und Rückseite
• Bei Firmen Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
• Kopie EC-Karte vom Steuerzahler
• eVB-Nr. von der Versicherung
• ggf. alte/neue Kennzeichen (Kennzeichenmitnahme ist möglich)
• neue Kennzeichen können bei der Abholung gedruckt werden
• HU-Bericht, wenn die aktuelle HU nicht im Fahrzeugschein steht
• SEPA-Lastschriftmandat für die Steuer (vom Halter und bei abweichendem Zahler auch von diesem unterschrieben)
• Vermerk, ob eine Feinstaubplakette gewünscht ist.
Abgabezeiten:
Mo.-Fr. 08.00-11.00 Uhr + Do. 13.30-15.30 Uhr
Die Abholung wird dann telefonisch vereinbart!