Kinderbetreuung ab dem 11. Januar 2021 in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Liebe Eltern,
um das Infektionsgeschehen des Covid-19-Virus weiter einzudämmen, wurde im Rahmen einer Bund-/Länder-Konferenz festgelegt, dass der Lockdown zunächst bis zum 31. Januar 2021 verlängert wird. Wie Ihnen Mitte Dezember 2020 in einem Elternbrief mitgeteilt wurde, befinden wir uns derzeit in den Kindertageseinrichtungen in einem „eingeschränktem Regelbetrieb“.
Ab dem 11. Januar 2021 bis voraussichtlich 31. Januar 2021 wird der „eingeschränkte Regelbetrieb“ weiterhin fortgesetzt. Die Tageseinrichtungen für Kinder sollen grundsätzlich geöffnet bleiben, allerdings gilt nach wie vor der Appell an Sie, liebe Eltern, Ihre Kinder zu Hause zu betreuen.
Eine Betreuung sollte möglichst nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine „dringende Betreuungsnotwendigkeit“ vorliegt.
Genauere Regelungen liegen uns derzeit noch nicht vor. Sobald uns die Änderungen der 2. Corona-Verordnung sowie ein aktualisierter Elternbrief des Landes Hessen vorliegen, werden wir Sie weiter informieren.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Kindertagesstättenverwaltung unter der Telefonnummer 06691 207-103 bzw. -107 zur Verfügung.
Aktualisierte Informationen können Sie u. a. auf unserer Homepage www.schwalmstadt.de, der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises www.schwalm-eder-kreis.de, sowie der Hessischen Landesregierung www.hessen.de entnehmen.
Pinhard
Bürgermeister