Kinderbetreuung ab dem 15. Februar 2021 bzw. 22. Februar 2021 in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Liebe Eltern,
am Mittwoch hat die Hessische Landesregierung beschlossen, dass bis zum 21. Februar 2021 die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen – wie bisher – nur in dringenden Fällen in Anspruch genommen werden soll.
Ab dem 22. Februar 2021 wird der KiTa-Betrieb wieder im Rahmen stattfinden, wie er bis zum 16. Dezember 2020 galt (ein sog. Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen). Grundsätzlich haben danach alle Kinder wieder Zugang zur Kinderbetreuung.
Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss gefasst, dass bei Familien, die im Zeitraum vom 11. Januar 2021 bis 31. Januar 2021 keine Betreuung in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwalmstadt in Anspruch genommen haben, auch keine Betreuungskosten in Rechnung gestellt werden. Diese Regelung soll auch für den Monat Februar 2021 zur Anwendung kommen.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Kindertagesstättenverwaltung unter der Telefonnummer 06691 207-103 bzw. -107 zur Verfügung.
Aktualisierte Informationen können Sie weiterhin u. a. auf unserer Homepage www.schwalmstadt.de, der Homepage des Schwalm-Eder-Kreises www.schwalm-eder-kreis.de, sowie der Hessischen Landesregierung www.hessen.de entnehmen.
Pinhard
Bürgermeister