Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt
Frau Karina Moritz hat durch schriftliche Mitteilung erklärt, dass sie ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt zum 31. Dezember 2018 niederlegt.
Gemäß § 34 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich hiermit das Ausscheiden von Frau Moritz aus diesem Gremium fest.
Am 1. Janaur 2019 rückt als nächste, noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Liste 1 - CDU -, an die Stelle des Ausgeschiedenen
Frau
Brunhilde Sommer, geb. 1954 in Regis-Breitungen
Beruf: Rentnerin
wohnhaft: Bahnhofstraße 44, 34613 Schwalmstadt.
Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der Paragraphen 25 bis 27 KWG gegeben.
Hinweis auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Einspruches nach § 25 KWG:
Jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
34613 Schwalmstadt, 19. Dezember 2018
Die Gemeindewahlleiterin
gez. HEINMÜLLER