Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt: Bebauungsplan Nr. 19 „Auf den nassen Äckern“ 7. Änderung im Stadtteil Ziegenhain; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 15.11.2018 gemäß § 2 Absatz 1 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Auf den nassen Äckern“ im Stadtteil Ziegenhain gefasst und die Festlegung des Geltungsbereichs sowie die Durchführung des Aufstellungsverfahrens beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachstehenden Lageplan schwarz umrandet.
Das Ziel des Bebauungsplans ist:
- Die Sicherung einer geordneten gewerblichen Entwicklung,
- Neuordnung der festgesetzten Gewerbegebiete gem. § 8 BauNVO,
- Festsetzung für den Ausgleich von Grünstrukturen.
Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Sicherung dieser geplanten Nutzungen erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass der endgültige Bebauungsplanentwurf noch nicht vorliegt, es kann der Vorentwurf des Bebauungsplans eingesehen werden. Die Umweltinformationen werden im weiteren Verfahren, bis zum formellen Verfahrensteil der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs, noch ergänzt.
Gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches wird hierfür die "Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ an der Bauleitplanung durch öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wie folgt durchgeführt:
Die beabsichtigten Planungen werden vom 18.02.2019 bis einschließlich 04.03.2019 im Rathaus der Stadt Schwalmstadt, während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Im oben angegebenen Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit schriftlich bei der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu den Planungen äußern.
Innerhalb der oben genannten Dienststunden kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich in Zimmer 2 im Bauamt der Stadt Schwalmstadt, Steingasse 4, 1. OG, 34613 Schwalmstadt zu der Planung äußern. Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Die Entwurfsunterlagen werden ergänzend auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt unter www.schwalmstadt.de/de/rathaus/bauleitplanung veröffentlicht.
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB erfolgt durch gesonderte schriftliche Beteiligung.
Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Stellungnahmen wird durch die Gemeindevertretung getroffen.
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt
Schwalmstadt, den 07.02.019
Pinhard, Bürgermeister
Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 19 „Auf den nassen Äckern“