Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt; 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 " Bahnhofstraße/Wieragrund", Schwalmstadt – Treysa
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB sowie der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 16.05.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Bahnhofstraße/Wieragrund“ beschlossen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes.
Der Geltungsbereich befindet sich im Stadtteil Treysa an der Ecke Wagnergasse/Bahnhofstraße am westlichen Rand der Innenstadt von Treysa und weist einen Umfang von rund 0,25 ha auf. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 170/4 und 175/3 (teilweise) (Flur 13, Gemarkung Treysa). Die konkrete Abgrenzung des Änderungsbereichs ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Planzeichnung: Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10
Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Am 29. Mai 2019 um 16.00 Uhr
kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG,
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Schwalmstadt, 20.05.2019
DER MAGISTRAT
DER STADT SCHWALMSTADT
Pinhard, Bürgermeister