Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt Bebauungsplan Nr. 41 "„Saure Wiesen West“, Stadtteile Treysa/Ziegenhain, hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 41 "„Saure Wiesen West“, Stadtteile Treysa/Ziegenhain, hat im Rahmen der öffentlichen Auslegung (vom 29.03.2016 bis einschließlich 02.05.2016) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Auslegung (vom 31.10.2016 bis einschließlich 14.11.2016) gem. § 4a Abs. 3 BauGB im Jahr 2016 bereits öffentlich ausgelegen; zugleich wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.
Nach der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB haben sich nochmals Änderungen an der Planung ergeben, die eine weitere erneute Auslegung des Bebauungsplans erforderlich machen. Bei den Änderungen handelt es sich im Teilgeltungsbereich A um eine teilweise Änderung der Art der baulichen Nutzung, die Anpassung der für die einzelnen Teilbaugebiete festgesetzten flächenbezogenen Emissionskontingente, den Verzicht auf die Gliederung der Teilbaugebiete nach Abstandserlass NRW sowie auf die Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen, die Aufnahme einer Baumassenzahl (BMZ), die geringfügige Vergrößerung der bereits festgesetzten Fläche für die Regelung des Wasserabflusses, die Reduzierung der Anzahl anzupflanzender Bäume auf dem Baugrundstück sowie den Verzicht auf eine verpflichtende Fassaden- und Dachbegrünung. Des Weiteren erfolgt aufgrund der reduzierten Pflanzverpflichtungen für den Teilgeltungsbereich A, die Aufnahme einer weiteren externen Kompensationsmaßnahme in den Bebauungsplan (Teilgeltungsbereich I), um den naturschutzrechtlichen Ausgleich der zukünftig zulässigen Eingriffe sicherzustellen. Hinzu kommt zur Anpassung des Bebauungsplans an die Ziele des Teilregionalplans Energie 2017 die Festsetzung, dass bei raumbedeutsame Vorhaben 50 % der Dachfläche verpflichtend mit Anlagen zur Nutzung von solarer Strahlungsenergie zu bestücken sind. Die Änderungen beziehen sich hierbei ausschließlich auf den Teilgeltungsbereiche A und I. Die übrigen Teilgeltungsbereiche B bis H sind von der erneuten Auslegung nicht betroffen. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung auf 3 Wochen verkürzt.
Die Lage der Geltungsbereiche ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Teilgeltungsbereich A (Gewerbegebiet): Der Teilgeltungsbereich A der in Aufstellung befindlichen Bauleitplanung befindet sich zwischen den Stadtteilen Treysa und Ziegenhain (Gemarkung Ziegenhain) an der Bundesstraße 454 (siehe auch Darstellung unten).
Teilgeltungsbereich B (Regenrückhaltung): Der Teilgeltungsbereich B liegt südlich der Bundesstraße 454 und südlich der Straße „An der Feuerwache“ in der Gemarkung Treysa (Flur 25, Flurstücke 36 tlw. und 40 tlw. der Gemarkung Treysa) (siehe auch Darstellung unten).
Teilgeltungsbereiche C-F (naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen): Die Teilgeltungsbereiche C-F liegen südlich der Bundestraße in der Schwalmaue, südlich des Grenzebachs und nördlich der Schwalm. Die Teilgeltungsbereiche C (Flurstück 98, Flur 25), D (Flurstück 77, Flur 25) und F (Flurstück 90, Flur 25) liegen hierbei in der Gemarkung Treysa, der Teilgeltungsbereiche E (Flurstück 44, Flur 25) in der Gemarkung Ziegenhain (siehe auch Darstellung unten).
Teilgeltungsbereiche G und H (naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen): Die Teilgeltungsbereiche G und H liegen flussbegleitend beidseits der Schwalm zwischen Treysa und Ziegenhain. Der Teilgeltungsbereich G umfasst hierbei das Flurstück 70 der Flur 27, Gemarkung Treysa. Der Teilgeltungsbereich H die Flurstücke, 80, 87 und 86 tlw. (Gewässerparzelle), Gemarkung Treysa. (siehe auch Darstellung unten)
Teilgeltungsbereich I (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche): Der Teilgeltungsbereich I liegt westlich von Ziegenhain innerhalb des Vogelschutzgebiets Schwalmaue und umfasst Teile des Flurstücks 101, der Flur 25, Gemarkung Ziegenhain. (siehe auch Darstellung unten)
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 41 einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 08. Juli 2019 bis einschließlich 29. Juli 2019
bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2, innerhalb der allgemeinen Dienststunden:
Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten Teilen (s. o.) abgegeben werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Entwurfsunterlagen werden gem. § 4a Abs. 4 BauGB (i. d. F. v. 11.06.2013) ergänzend auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt unter https://schwalmstadt.de/buergerservice-rathaus-politik/bauleitplanung.html veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen bzgl. der geänderten Teile der erneuten öffentlichen Auslegung liegen vor:
Schutzgüter und Umweltinformation |
Art der Information |
|
Mensch |
Informationen zu gewerblichen Lärmemissionen und den Auswirkungen auf schutzbedürftige Siedlungsgebiete sowie zur Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse (Darstellung von flächenbezogenen Schalleistungspegeln) |
Schalltechnisches Fachgutachten Textteil zu den ‚Änderungen der erneuten öffentlichen Auslegung‘ sowie Begründung und Umweltbericht |
Flora |
Struktur- und Biotoptypen sowie Entwicklungsziele und Entwicklungsmaßnahmen für den Teilgeltungsbereich I |
Textteil zu den ‚Änderungen der erneuten öffentlichen Auslegung‘ und Umweltbericht |
Naturschutz/Eingriffs-Ausgleichsplanung |
Bewertung Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen und Umfang, Information zu den Entwicklungszielen des Vogelschutzgebiets im Kontext der Kompensationsmaßnahme (Teilgeltungsbereich I) |
Textteil zu den ‚Änderungen der erneuten öffentlichen Auslegung‘ und Umweltbericht |
Schwalmstadt, den 25.06.2019
DER MAGISTRAT DER STADT SCHWALMSTADT
Pinhard, Bürgermeister