Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt 9. Änderung Bebauungsplan Nr. 18 „Saure Wiesen“, Schwalmstadt – Ziegenhain hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 28.05.2020 den Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 "Saure Wiesen“ (einschließlich Begründung) und seine öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Änderungsbereich befindet sich im Stadtteil Ziegenhain östlich der Landestraße 3067 Richtung Allendorf. Er hat einen Umfang von etwa 2,2 ha und umfasst die Flurstücke 141, 148/5 und 148/4 (tlw.) der Flur 2, Gemarkung Ziegenhain. Die konkrete Abgrenzung des Änderungsbereichs ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet durchgeführt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 einschließlich der Begründung werden während des unten genannten Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch im Internet unter https://schwalmstadt.de/buergerservice-rathaus-politik/bauleitplanung.html veröffentlicht.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit
vom 27. Juli 2020 bis einschließlich 28. August 2020
bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 1, 1. OG, Zimmer 2, innerhalb der allgemeinen Dienststunden:
Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Eingangstür des Gebäudes wird entweder durch Klingeln oder nach telefonischem Zuruf (Tel. 06691-207-165 oder -167) geöffnet.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift (ggf. auch telefonisch) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse bauamt@schwalmstadt.de gerichtet werden.
Besondere Regelungen auf Grund der gegenwärtigen Corona-Pandemie-Situation:
Im Falle von erneuten Einschränkungen durch die Corona Pandemie gelten folgende Regelungen:
· Die Eingangstür des Gebäudes wird entweder durch Klingeln oder nach telefonischen Zuruf (Tel. 0 66 91-2 07-1 65 oder -1 67) geöffnet.
· Die gültigen Hygiene- und Gesundheitshinweise sind durch jeden Einsichtnehmer strikt einzuhalten (Personenabstand mindestens 1,5 m; Tragen einer Mund-Nasen-Maske).
· Die Einsichtnahme kann auch nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 0 66 91-207-167) innerhalb der o. g. Dienstzeiten erfolgen.
· Einsichtnahme erfolgt im Flur vor dem Bauamt. Mehrere Personen können ggf. nur nacheinander Einsicht nehmen.
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt
Schwalmstadt, 13.07.2020
Pinhard, Bürgermeister