Bebauungsplan Nr. 7 "Energiepark ehemaliges Munitionsdepot" und Flächennutzungsplanänderung Nr. I/10 Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Hierzu werden die Planunterlagen
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7
- mit Begründung,
- Umweltbericht mit Faunabericht
Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. I/10
- mit Begründung
- und Umweltbericht
Synopse der Abwägungen der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligungen nach § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB eingegangen sind.
in der Zeit vom 04.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021 öffentlich zugänglich gemacht.
Ziel der Bebauungsplanaufstellung und der Flächennutzungsplanänderung
Die Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll eG plant eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der militärischen Konversionsfläche westlich des Schwalmstädter Ortsteils Allendorf.
Die Änderung des Flächennutzungsplans ist aufgrund des Anpassungsgebots Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplans.
Beide Verfahren werden parallel durchgeführt.
Geltungsbereich Bebauungsplan
Das Planungsgebiet liegt gut einen Kilometer entfernt südöstlich des Ortsteils Allendorf. Es handelt sich um die Flächen eines ehemaligen Munitionsdepots.
Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilbereichen. Der westliche Teilbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 6/2 der östliche eine Teilfläche des Flurstücks 6/5. Beide Flurstücke liegen in der Flur 8 der Gemarkung Allendorf. Zusammen umfassen die Geltungsbereiche eine Gesamtfläche von rund 2,2 ha.
Die Teilbereiche werden bis auf die Westgrenze des westlichen Teilbereichs durch weitere Flächen des ehemaligen Munitionsdepots begrenzt. Entlang der westlichen Grenze verläuft zwischen dem Geltungsbereich und dem dortigen asphaltierten öffentlichen Weg ein 13 m breiter Streifen auf dem durch den Bebauungsplan Nr. 6 der Stadt Schwalmstadt eine Gehölz-pflanzung festgesetzt ist. Diese dient als Teilgeltungsbereich 2 des Bebauungsplans Nr. 6 der Kompensation der Eingriffe, die der Bebauungsplan durch die Festsetzungen des Teilgeltungsbereichs 1 ermöglicht.
Die verfügbaren umweltbezogenen Informationen umfassen die Beschreibung
- der Vegetation und Biotopausstattung in Text und Karte (extensive Grünlandbestände, Ruderalfluren, kleinere befestigte Flächen, in den Randbereichen aufkommender Gehölzbewuchs und kleinere bauliche Anlagen),
- des Arteninventars anhand von Auswertungen vorliegender Daten (Fledermäuse) und Erfassungen der Avifauna, Reptilien und Tagfalter. Dem Umweltbericht ist ein Faunabericht mit Karte und artenschutzrechtlichen Hinweisen beigefügt
- von Klima und Landschaft
- Wasser- und Bodenverhältnisse (keine Oberflächengewässer, anthropogen veränderte, überformte Flächen)
Des Weiteren werden die beschriebenen Schutzgüter bewertet und die Auswirkungen der Planung auf sie dargelegt (in Text und Karten).
- Inanspruchnahme von artenreichem Grünland
- Verlust potentieller Brutflächen der Feldlerche
- Negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild, jedoch aufgrund der vorhandenen Abschirmung durch umgebende Gehölze sowie Vorbelastung der Fläche als Bauhof gering eingestuft
- wenig Bodenbeeinträchtigungen aufgrund aufgeständerter Anlagen über dem vorhandenen Grünland
- Schließlich werden daraus abgeleitete Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen beschrieben, die Im Bebauungsplan festgesetzt werden,
- aufgrund verbleibender, innerhalb der beiden Teilgeltungsbereich nicht ausgleichbarer Beeinträchtigungen wird eine externe Ausgleichsmaßnahme vorgesehen (Intensiv-Grünland, das durch entsprechende Pflegeauflagen zu extensivem Grünland entwickelt werden soll)
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:
- 1. Regierungspräsidium Kassel, Altlasten, Bodenschutz: es wurde darauf hingewiesen, dass es sich um Flächen eines ehemaligen Atomwaffenlagers handelt und dass durch die Stadt ergänzende Informationen eingeholt werden sollten. Durch die Stadt wurden entsprechende Gutachten, die bereits u.a. für die Anlage des Bauhofs erstellt worden waren, vorgelegt. Bedenken konnten damit ausgeräumt werden.
- 2. Der Ortsbeirat des Ortsteils Allendorf fordert die Planungen für die Errichtung einer Gedenkstätte DER KALTE KRIEG zu berücksichtigen und den westlichen Teilbereich so zu verändern, "dass die im Eingangsbereich von dem unteren Tor zum mittleren Tor vorgesehene Photovoltaikfläche ersatzlos gestrichen wird." Der Forderung wurde entsprochen.
- 3. Untere Naturschutzbehörde des Schwalm-Eder-Kreises: Es wird darauf hingewiesen, dass artenschutzrechtliche Belange sowie Lebensraumtypen gem. Anhang I der FFH-Richtlinie zu beachten und ggf. entsprechende Maßnahmen zu planen sind. Die entsprechende Behandlung erfolgt im Umweltbericht mit Faunabericht zum Bebauungsplan.
Gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet durchgeführt. Nach § 3 Abs. 1 PlanSiG sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf der Bauleitplanung mit seiner Begründung in der Zeit
vom 04.01.2021 bis einschließlich 05.02.2021
im Internet unter folgendem Link eingestellt:
https://schwalmstadt.de/buergerservice-rathaus-politik/bauleitplanung.html.
Nach § 3 Abs. 2 PlanSiG besteht folgende Möglichkeit der Einsichtnahme als zusätzliches Informationsangebot:
Die Planunterlagen können in dem o.g. Auslegungszeitraum bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2, innerhalb der allgemeinen Dienststunden: Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr, Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr eingesehen werden.
Folgende Formen der Abgabe von Stellungnahmen sind möglich:
- schriftlich an den Magistrat der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt
- elektronisch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- mündlich zur Niederschrift im Bauamt (allerdings keine fernmündliche Protokollierung), sofern die Corona-Einschränkungen dies erlauben.
Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Stellungnahmen wird durch die Stadtverordnetenversammlung getroffen. Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Soweit in dieser Bauleitplanung Bezug genommen wird auf technische Regelwerke – DIN-Vorschriften sowie Richtlinien anderer Art –, so werden diese zu jedermanns Einsicht (nach Terminvereinbarung, s. o.) bei der o. g. auslegenden Stelle bereitgehalten.
Besondere Regelungen auf Grund der gegenwärtigen Corona-Pandemie-Situation:
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur SARS-Cov2-Pandemie kann die Stadtverwaltung unter Umständen geschlossen sein. Es wird empfohlen Termine zu vereinbaren bzw. sich hierüber zu informieren (Telefonisch: 06691-207-165 oder 06691-207-167 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Sofern Publikumsverkehr möglich, gelten aber trotzdem folgende Punkte:
- Die Eingangstür des Gebäudes der Stadtverwaltung (Stadtbauamt, Steingasse 4) wird entweder durch Klingeln oder nach telefonischem Zuruf (Tel. 0 66 91-2 07-1 65 oder -1 67) geöffnet.
- Die gültigen Hygiene- und Gesundheitshinweise sind von allen Einsichtnehmenden strikt einzuhalten (Personenabstand mindestens 1,5 m, Tragen einer Mund-Nasen-Maske, Handdesinfektion).
- Die Einsichtnahme erfolgt unter Umständen im Flur vor dem Bauamt. Mehrere Personen können ggf. nur nacheinander Einsicht nehmen.
Stadt Schwalmstadt den 21.12.2020
Der Magistrat
Pinhard, Bürgermeister
Geltungsbereiche Bebauungsplan Nr. 7 „Energiepark ehemaliges Munitionsdepot“