Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt; 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 12 „"Lehmenkaute" im Stadtteil Treysa der Stadt Schwalmstadt
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB sowie der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 24.09.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Lehmenkaute“ für den Stadtteil Treysa beschlossen. Das planungsrechtliche Ziel der Änderung ist Wohnbebauung (Pflegeeinrichtung) festzusetzen.
Der Geltungsbereich befindet sich im südlichen Siedlungsbereich des Stadtteils Treysa. Im Süd-Westen und Nord-Westen grenzen unmittelbar bestehende Wohnsiedlungsbereiche an. Im Nord-Osten grenzt der Geltungsbereich an eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Post sowie in deren Anschluss an weitere Sportflächen an. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Treysa, Flur 31, Flurstück 86/30 und 86/54. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Lehmenkaute“ umfasst eine Fläche von etwa 5810 m². Die Lage und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist auf der nachfolgenden Plangrafik (o.M.) dargestellt.
Auf der Grundlage der dargelegten planungsrechtlichen Rahmenbedingungen kann die Aufstellung des Bebauungsplans zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB erfolgen. Die in ihm zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt weniger als 20.000 qm, somit kann die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen.
In der Zeit vom
11. bis einschließlich 15. Januar 2021
kann sich die Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2, innerhalb der allgemeinen Dienststunden:
· Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr
· Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr
· Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die Dokumente zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung werden zudem während des o. g. Beteiligungszeitraumes auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt,
https://schwalmstadt.de/buergerservice-rathaus-politik/bauleitplanung.html
veröffentlicht. Auf der Homepage der Stadt ist zudem auch der Bekanntmachungstext veröffentlicht.
Folgende Formen der Abgabe von Stellungnahmen sind möglich:
· schriftlich an den Magistrat der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt
· elektronisch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
· mündlich zur Niederschrift im Bauamt (allerdings keine fernmündliche Protokollierung), sofern die Corona-Einschränkungen dies erlauben.
Besondere Regelungen auf Grund der gegenwärtigen Corona-Pandemie-Situation:
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur SARS-Cov2-Pandemie kann die Stadtverwaltung unter Umständen geschlossen sein. Es wird empfohlen Termine zu vereinbaren bzw. sich hierüber zu informieren (Telefonisch: 06691-207-165 oder 06691-207-167 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Sofern Publikumsverkehr möglich, gelten aber trotzdem folgende Punkte:
· Die Eingangstür des Gebäudes der Stadtverwaltung (Stadtbauamt, Steingasse 4) wird entweder durch Klingeln oder nach telefonischem Zuruf (Tel. 0 66 91-2 07-1 65 oder -1 67) geöffnet.
· Die gültigen Hygiene- und Gesundheitshinweise sind von allen Einsichtnehmenden strikt einzuhalten (Personenabstand mindestens 1,5 m, Tragen einer Mund-Nasen-Maske, Handdesinfektion).
· Die Einsichtnahme erfolgt unter Umständen im Flur vor dem Bauamt. Mehrere Personen können ggf. nur nacheinander Einsicht nehmen.
Stadt Schwalmstadt, den 05.01.2021
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt
gez. Pinhard, Bürgermeister