Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung (Offenlage) des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 61 „Niedergrenzebacher Straße II“, Stadtteil Treysa
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 21.07.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Niedergrenzebacher Straße II“ gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich umfassen in der Gemarkung Treysa in Flur 17 die Flurstücke 6/4, 6/5, 11/3 und 11/4 vollständig und die Flurstücke 81/2, 83/1 und 6/6 teilweise.
Geltungsbereich Bebauungsplan (o. Maßstab)
Der Bebauungsplan wird nach §13b BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan (FNP) muss danach für den Geltungsbereich der Ergänzung im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Der Geltungsbereich der Satzung soll zukünftig überwiegend als Wohnbaugebiet für allgemeines Wohnen (WA) genutzt werden. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,30 bei den größeren westlichen Baugrundstücken und 0,40 bei den restlichen Wohnbauflächen festgesetzt. Zur Einfügung der Baukörper in die Umgebung werden die Geschosszahl und damit i.V. die Höhe des Baukörpers und vor allem der Außenwände mit maximal zwei Vollgeschossen festgesetzt. Entsprechend wird auch die Geschossflächenzahl (GFZ) auf 0,60 bzw. 0,80 festgesetzt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt während des
Auslegungszeitraumes 29. Mai bis einschließlich 30. Juni 2023.
Die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplans Nr. 61 einschließlich der Begründung und Artenschutzrechtlicher Einschätzung) können in dem o.g. Auslegungszeitraum bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2, innerhalb der allgemeinen Dienststunden: Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, Donnerstag 8:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr-12:00 Uhr eingesehen werden.
Nach § 2 PlanSiG besteht auch die Möglichkeit der Einsichtnahme im Internet unter https://schwalmstadt.de/buergerservice-rathaus-politik/bauleitplanung.html.
Die Abgabe von Stellungnahmen ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt möglich.
Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Stellungnahmen wird durch die Stadtverordnetenversammlung getroffen. Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die TÖB-Beteiligung nach § 4 BauGB erfolgt zeitgleich durch das beauftragte Büro plusConcept Planungsbüro Schnarr.
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt
Schwalmstadt,16.05.2023
Kreuter, Bürgermeister