Leistungsbeschreibung: Führerscheinantrag
Der Antragsteller, bzw. die Antragstellerin muss persönlich im Einwohnermeldeamt im Rathaus Ziegenhain oder im Rathaus Treysa erscheinen und die Unterschrift auf dem Antrag leisten.
Bei Ersterteilung eines Führerscheines ist vorzulegen:
• ein biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
• der Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe
• eine Sehtestbescheinigung oder ein Augenärztliches Gutachten
• der Personalausweis oder Reisepass
• Gebühren der Stadt Schwalmstadt für den Antrag: 10,00 €
Weitere Gebühren werden von der Führerscheinstelle beim Landrat des Schwalm-Eder-Kreises in Homberg (Efze) mit Rechnung erhoben.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen zur Fahrerlaubnis können auf der Homepage www.schwalm-eder-kreis.de abgerufen werden.