Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern in den Ortsbeirat Niedergrenzebach
Amtliche Bekanntmachung
zur Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern in den Ortsbeirat Niedergrenzebach
Frau Silke Schuster hat durch schriftliche Mitteilung erklärt, dass sie ihr Mandat im Ortsbeirat Niedergrenzebach niederlegt.
Gemäß § 34 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich hiermit das Ausscheiden von Frau Schuster aus diesem Gremium fest.
Da Herr Jens Tippelt auf sein Mandat im Ortsbeirat Niedergrenzebach verzichtet hat, rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages - SPD - an die Stelle der Ausgeschiedenen
Herr Thorsten Griesel, geb. 1968 in Aua
Beruf: Finanzbeamter
wohnhaft: Am Gebind 11, 34613 Schwalmstadt.
Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der Paragraphen 25 bis 27 KWG gegeben.
Hinweis auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Einspruches nach § 25 KWG:
Jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
34613 Schwalmstadt, 9. Januar 2024
Die Gemeindewahlleiterin
gez. Heinmüller