Bebauungsplan Nr. 2 "PV-Freiflächenanlage nördlich von Michelsberg" sowie Änderung Nr. I/25 des Flächennutzungsplans, Schwalmstadt – Michelsberg
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 07.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 „PV-Freiflächenanlage nördlich von Michelsberg“ sowie die Änderung Nr. I/25 des Flächennutzungsplans beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung eines Freiflächen-Solarparks im Gebiet der Stadt Schwalmstadt, um die Erzeugung regenerativer Energien im Gemeindegebiet zu forcieren. Das Plangebiet ist hierbei ein Teil einer Fläche, die im Rahmen einer gemeindeweiten Untersuchung als für Freiflächensolar geeigneter Standort festgestellt wurde. Dieses Standortkonzept wurde am 07.09.2023 von der Stadtverordnetenversammlung als gemeindliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen und ist i.d.S. bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung liegt ca. 500 m nördlich des Stadtteils Michelsberg und östlich der L 3074 Richtung Dorheim. Er umfasst die Flurstücke 18/1, 21/1, 25, 26/1, 26/2, 98/71, 99/24 und 100/24, der Flur 2, Gemarkung Michelsberg. Der Geltungsbereich weist eine Größe von rund 8 ha auf. Die Lage des Geltungsbereichs (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung) ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Lage des Geltungsbereichs der Bauleitplanung
Zur frühzeitigen Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB laden wir für
Donnerstag, den 14. März 2024, um 18:00 Uhr,
in das Gemeinschaftshaus Michelsberg, An der Aulenpetsche 4, 34613 Schwalmstadt-Michelsberg herzlich ein. In diesem Rahmen wird Ihnen auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Als ergänzende Information wird auf die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Diese sind im Internet auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt einsehbar unter:
https://schwalmstadt.de/buergerservice-rathaus-politik/bauleitplanung.html
Schwalmstadt, 28. Februar 2024
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt
Kreuter, Bürgermeister