Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt; Bebauungsplan Nr. 40 "Schützenwald" in Ziegenhain und Änderung des FNP Nr. I/30
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 07.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 „Schützenwald“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Änderung des Flächennutzungsplans Nr. I/30 beschlossen.
Durch den Bebauungsplan soll Baurecht (z.B. Sondergebiet) für eine künftige, gebietsverträgliche Nutzung geschaffen werden. Die Fläche ist vollständig umgeben durch den Schützenwald. Dieser stellt eine wertvolle Forst- und Naturfläche dar und hat zudem Erholungsfunktion. Die Nutzungsfestsetzungen sollen insbesondere die besondere Lage im Außenbereich berücksichtigen.
Der Geltungsbereich umfasst die bebauten Flurstücke 3/7 und 3/9 (beide Schützenwald Hausnr. 3), Flurstück 6 (Gebäude Schützenwald Hausnr. 2) sowie eine Teilfläche des Flurstücks 3/11, die die Schießbahnanlage und den Parkplatz umfassen, alle Flur 16, Gemarkung Ziegenhain. Die Flächen befinden sich in städtischem und privatem Eigentum. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt:
Lageplan mit Geltungsbereich, ohne Maßstab
Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt 12.447 qm.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Schwalmstadt, den 11.03.2024
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt
Kreuter, Bürgermeister