Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023
Aufgrund des § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung wird hiermit bekanntgegeben, dass die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen
vom 02. Juli 2018 bis einschließlich 06. Juli 2018
während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht in
Zimmer 10 des Rathauses im Stadtteil Ziegenhain, Wiederholdstraße 24,
ausliegt.
Gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetzes kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll, mit der Begründung gegen die Vorschlagsliste Einspruch erhoben werden, dass Personen aufgenommen worden sind, die nach den Vorschriften des o. a. Gesetzes nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten.
Die gesetzlichen Bestimmungen können ebenfalls eingesehen werden.
34613 Schwalmstadt, den 25. Juni 2018
Der Magistrat
der Stadt Schwalmstadt
Pinhard, Bürgermeister