Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt;Bebauungsplan Nr. 59 „Rommershäuser Hohle“, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Verfahrensbezeichnung: |
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 24.02.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Rommershäuser Hohle“ gefasst. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Fläche zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO vorgesehen. Die Ausweisung dient der Deckung des Bedarfs an Wohnungen. |
Verfahrensstand: |
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt während des Auslegungszeitraumes vom 13. März bis einschließlich 14. April 2023. |
Amtliche Bekanntmachung: |
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zur Verfügung stehende Dokumente: |
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Bemerkungen: |
Die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplans Nr. 59 einschließlich der Begründung) können in dem o.g. Auslegungszeitraum bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2, innerhalb der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. |
Hinweis: |
Die Abgabe von Stellungnahmen ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt möglich. |