Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt; Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „Festplatz“ und Änderung Nr. I/31 des Flächennutzungsplans im Stadtteil Florshain
Verfahrensbezeichnung: |
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 25.04.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Festplatz“ und die Änderung Nr. I/31 des Flächennutzungsplans im Stadtteil Florshain gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst in der Gemarkung Florshain in Flur 6 das Flurstück 68 teilweise. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll als Festplatz gesichert und eine zusätzliche kleinteilige Bebauung für Zwecke des Gemeinbedarfs ermöglicht werden. |
Verfahrensstand: |
Die Unterlagen werden zusätzlich zur Offenlage im Bauamt auf der städtischen Homepage 01. Juli bis einschließlich 02. August 2024 veröffentlicht. |
Amtliche Bekanntmachung: |
|
zur Verfügung stehende Dokumente: |
Die Offenlage umfasst 6 pdf-Dokumente:
|
Bemerkungen: |
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich (auch per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. |
Zusätzlicher Hinweis: |
Es liegen wie in der amtlichen Bekanntmachung aufgeführt umfangreiche umweltbezogene Informationen vor. |