Wasser / Abwasser
Die Wasser- und Abwasserbenutzungsgebühren betragen:
Gebühren ab 01.01.2019
- Die Gebühr für Frischwasser beträgt pro m³ 2,35 €. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Die Gebühr für Schmutzwasser beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 4,12 €.
- Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt pro m² bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche 0,87 € jährlich.
- Die Grundgebühr beträgt pro m² Grundstücksfläche 0,14 € jährlich.
Gebühren ab 01.01.2018
- Die Gebühr für Frischwasser beträgt pro m³ 2,84 €. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer: 2,65 €/m³ (netto) + 7 % MwSt = 2,84 €/m³ (brutto).
- Die Gebühr für Schmutzwasser beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 4,50 €.
- Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt pro m² bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche 0,80 € jährlich.
- Die Grundgebühr beträgt pro m² Grundstücksfläche 0,13 € jährlich.
Gebühren ab 01.01.2015
- Die Gebühr für Frischwasser beträgt pro m³ 3,53 €. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer: 3,30 €/m³ (netto) + 7 % MwSt = 3,53 €/m³ (brutto)
- Die Gebühr für Schmutzwasser beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 4,67 €.
- Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt pro m² bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche 0,63 € jährlich.
- Die Grundgebühr beträgt pro m² Grundstücksfläche 0,10 € jährlich.
Gebührenmaßstab ist die gesamte Grundstücksfläche des angeschlossenen Grundstückes bis zu einer Größe von maximal 1.500 m² je angeschlossenem Grundstück.
Ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche des Grundstückes größer als 1.500 m², so ist diese maßgebend für die Festsetzung der Grundgebühr.