Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung (Offenlage) des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 39 „Am Ring-Süd“, Stadtteil Ziegenhain
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 13.10.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Am Ring - Süd“ gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Ziel des Bebauungsplans ist die Realisierung von neuen, attraktiven Wohnangeboten in Schwalmstadt-Ziegenhain für unterschiedliche Nutzergruppen. Das Angebot soll sich insbesondere auch an Senioren, aber ebenso an jüngere Singles und Familien richten (Mehrgenerationenwohnen, betreutes Wohnen, Service-Wohnen und Pflege). Dem wird bei der Planung mit unterschiedlichen Grundrissen und barrierefreien Wohnungen Rechnung getragen.
Angestrebt wird eine mehrgeschossige Bebauung mit gestaffelten Höhen (2-3 Geschosse) und ansprechender Architektur. Der Grundstückszuschnitt und die Lage an der Schwalm bieten sich für eine überwiegende Südausrichtung der Wohnungen und die Schaffung von individuellen und gemeinschaftlichen Aufenthaltsbereichen im südlichen Grundstücksbereich an.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 22/3, 22/2 und 22/1, Flur 11, Gemarkung Ziegenhain. Der Geltungsbereich wird begrenzt, im Westen durch die Festungsstraße, im Norden und Süden durch einen Wirtschaftsweg und im Osten durch ein privates Wohnhaus und Wiesen.
Geltungsbereich Bebauungsplan (o. Maßstab)
Der Bebauungsplan wird nach §13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan (FNP) muss danach für den Geltungsbereich der Ergänzung im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt während des
Auslegungszeitraumes 07. August 2023 bis einschließlich 08. September 2023.
Die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplans Nr. 61 einschließlich der Begründung und Artenschutzrechtlicher Einschätzung sowie der Immissionsberechnung und des Entwässerungskonzeptes) können in dem o.g. Auslegungszeitraum bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2, innerhalb der allgemeinen Dienststunden: Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, Donnerstag 8:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr-12:00 Uhr eingesehen werden.
Nach § 2 PlanSiG besteht auch die Möglichkeit der Einsichtnahme im Internet unter https://schwalmstadt.de/buergerservice-rathaus-politik/bauleitplanung.html.
Die Abgabe von Stellungnahmen ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt möglich.
Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Stellungnahmen wird durch die Stadtverordnetenversammlung getroffen. Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die TÖB-Beteiligung nach § 4 BauGB erfolgt zeitgleich durch das beauftragte Büro NWP Planungsgesellschaft mbH.
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt
Schwalmstadt,25.07.2023
Kreuter, Bürgermeister