Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
E I N L A D U N G
Zu der am
Samstag, dem 14. Oktober 2023, um 16:30 Uhr, in der Festhalle Treysa
stattfindenden gemeinsamen Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwalmstadt lade ich gemäß § 15 Abs. 2 in der zurzeit gültigen Fassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schwalmstadt herzlich ein.
Tagesordnungspunkte:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Stadtbrandinspektors
3. Bericht der Stadtjugendfeuerwehrwartin
4. Ansprache des Bürgermeisters
5. Wahl eines Wahlleiters / einer Wahlleiterin und Berufung von Beisitzern (Wahlhelfern)
6. Allgemeine Erläuterungen zum Ablauf der Wahl
7. Wahl eines Stadtbrandinspektors / einer Stadtbrandinspektorin
8. Wahl des stellvertretenden Stadtbrandinspektors / der stellvertretenden Stadtbrandinspektorin
9. Wahl des Weiteren stellvertretenden Stadtbrandinspektors / der weiteren stellvertretenden Stadtbrandinspektorin
10. Wahl des Stadtjugendfeuerwehrwartes / der Stadtjugendfeuerwehrwartin
11. Wahl des stellvertretenden Stadtjugendfeuerwehrwartes / der stellvertretenden Stadtjugendfeuerwehrwartin
12. Wahl des Weiteren stellvertretenden Stadtjugendfeuerwehrwartes (kommissarisch) / der weiteren stellvertretenden Stadtjugendfeuerwehrwartin (kommissarisch)
13. Grußworte der Gäste
14. Ehrungen und Beförderungen
15. Verschiedenes
Gemäß § 17 Abs. 3 in Verbindung mit § 15 Abs. 4 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Stadt Schwalmstadt ist für die Beschlussfähigkeit der Versammlung die Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilung erforderlich.
Die Stadtteilfeuerwehren werden gebeten, vollzählig und pünktlich an der gemeinsamen Hauptversammlung in Dienstkleidung teilzunehmen.
34613 Schwalmstadt, 21. September 2023
gez. Thiel, Stadtbrandinspektor
Wird bekannt gemacht:34613 Schwalmstadt, 29. September 2023
Der Magistrat