Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt Bebauungsplan Nr. 61 „Windmühle Nord II“ und Änderung Nr. I/26 des Flächennutzungsplans in diesem Bereich im Stadtteil Treysa
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung (Offenlage) des Entwurfs des Bebauungsplans und des Entwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 21.07.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Niedergrenzebacher Straße II“ gefasst. Dieser Beschluss gilt weiterhin. Die ursprünglich vorgesehene Aufstellung des Bebauungsplans nach § 13b BauGB wird aufgrund einer aktuellen Änderung der Rechtsgrundlage nun im zweistufigen Regelverfahren nach BauGB durchgeführt. Hierzu fasste die Stadtverordnetenversammlung am 09.11.2023 zusätzlich auch den Beschluss, den Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern. Gleichzeitig wurde die Bezeichnung des Bebauungsplans in „Bebauungsplan Nr. 61 „Windmühle Nord II“ geändert. Der Magistrat wurde mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens betraut und ermächtigt, die Offenlage durchzuführen. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um einen weiteren Teilgeltungsbereich an der Schwalm im Stadtteil Rommershausen zum Ausgleich von Eingriffen im ursprünglichen Geltungsbereich an der Niedergrenzebacher Straße im Stadtteil Treysa entsprechend der neuen Rechtslage ergänzt. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird nunmehr für den ursprünglichen Geltungsbereich an der Niedergrenzebacher Straße im Stadtteil Treysa im Parallelverfahren geändert.
Der Bebauungsplan umfasst nun zwei Teilgeltungsbereiche. Teilgeltungsbereich A (ursprünglicher Geltungsbereich an der Niedergrenzebacher Straße) umfasst nun in der Gemarkung Treysa in Flur 18 die Flurstücke 6/4, 6/5, 11/3 (neu: 11/5 und 172), 11/4, 83/1 teilweise (neu: 83/3 ganz) und 81/2 sowie Flurstück 6/6 teilweise. Teilgeltungsbereich B umfasst einen Teil des Flurstücks 34 in Flur 7 in der Gemarkung Rommershausen.
Der Teilgeltungsbereich A des Bebauungsplans soll zukünftig überwiegend als Wohnbaugebiet für allgemeines Wohnen (WA) genutzt werden. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,30 bei den westlichen Baugrundstücken und 0,40 bei den restlichen Wohnbauflächen festgesetzt. Zur Einfügung der Baukörper in die Umgebung werden die Geschosszahl und damit i.V. die Höhe des Baukörpers und vor allem der Außenwände mit maximal zwei Vollgeschossen festgesetzt. Entsprechend wird auch die Geschossflächenzahl (GFZ) auf 0,60 bzw. 0,80 festgesetzt.
Der Teilgeltungsbereich B des Bebauungsplans dient dem naturschutzrechtlichen Ausgleich. Hier ist eine Renaturierungsmaßnahme an der Schwalm vorgesehen.
Zu den Planungen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die während der Offenlegung eingesehen werden können:
- Umweltberichte zu Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplan
- Artenschutzeinschätzung
- Stellungnahmen aus der ersten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Flächenbeanspruchung (Hinweis des RP Kassel zu konkurrierenden Bauland-Entwicklungsflächen und Vorrang der Innenentwicklung, Hinweis des Regionalbauernverbands zum Verlust von landwirtschaftlichen Flächen und vorrangiger Innenentwicklung)
- Naturschutz (Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des SEK zu Biotopschutz, Artenschutz, Natura 2000 und FFH-Richtlinie, Freihaltung des Pufferstreifens zum Baumbestand in der Rommershäuser Hohle)
- Bodenschutz, Grundwasserschutz (Hinweis des RP Kassel zu weiterer Bodenversiegelung, Hinweis des Regionalbauernverbands zu Bodenversiegelung)
- Immissionsschutz, Verkehr (Hinweise von HessenMobil zu Bauverbotszone zur L 3145 und Immissionen durch die Landstraße)
- Landwirtschaft (Hinweis des Fachbereichs Landwirtschaft und Landentwicklung des SEK zu Entzug landwirtschaftlicher Fläche durch die Bebauung)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt während des Zeitraums der Offenlegung
01. Juli bis einschließlich 02. August 2024.
Die Planunterlagen (Entwurf des Bebauungsplans Nr. 61 einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzeinschätzung sowie Entwurf der Änderung Nr. I/26 des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in dem o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter
https://schwalmstadt.de/buergerservice-rathaus-politik/bauleitplanung.html.
oder bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2, innerhalb der allgemeinen Dienststunden: Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, Donnerstag 8:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr-12:00 Uhr eingesehen werden.
Die Abgabe von Stellungnahmen ist während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich, per Email an das Bauamt der Stadt (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt möglich.
Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt zeitgleich durch das beauftragte Planungsbüro plusConcept, Schwalmstadt.
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt
Schwalmstadt,20.06.2024
Kreuter, Bürgermeister