Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3 „Festplatz“ und Änderung Nr. I/31 des Flächennutzungsplans im Stadtteil Florshain
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 25.04.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Festplatz“ und die Änderung Nr. I/31 des Flächennutzungsplans im Stadtteil Florshain gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungs-plans umfasst in der Gemarkung Florshain in Flur 6 das Flurstück 68 teilweise.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans soll als Festplatz gesichert und eine zusätzliche kleinteilige Bebauung für Zwecke des Gemeinbedarfs ermöglicht werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt während des Auslegungszeitraums
01. Juli bis einschließlich 02. August 2024.
Die Planunterlagen (Vorentwurf des Bebauungsplans und Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründungen mit Umweltberichten können zum Zwecke der Unterrichtung und der Erörterung in dem o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter
https://schwalmstadt.de/buergerservice-rathaus-politik/bauleitplanung.html.
oder bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2, innerhalb der allgemeinen Dienststunden: Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, Donnerstag 8:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr-12:00 Uhr eingesehen werden.
Die Abgabe von Stellungnahmen ist schriftlich, per Email an das Bauamt der Stadt (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt möglich.
Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt zeitgleich durch das beauftragte Planungsbüro plusConcept, Schwalmstadt.
Geltungsbereich Flurstück 68 (teilweise) in Flur 6, Gemarkung Florshain
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt
Schwalmstadt,20.06.2024
Kreuter, Bürgermeister