Ausschreibung der Jagdverpachtung „Schützenwald“
Ausschreibung der Jagdverpachtung „Schützenwald“
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt verpachtet zum 01.04.2025 den Eigenjagdbezirk „Schützenwald“ auf die Dauer von 10 Jahren.
Das Revier liegt im nord-östlichen Bereich der Stadt Schwalmstadt (Schwalm-Eder-Kreis). Es ist über die Bundesstraße B 254 und B 454 und die Kreisstraße K 126 verkehrsgünstig erschlossen. Das Gebiet liegt zwischen den Orten Ziegenhain, Niedergrenzebach (Süden), Schönborn (Osten), Leimsfeld (Norden) und Rörshain (Westen).
Am Rande des Jagdrevier „Schützenwald“ befindet sich das Asklepios Klinikum Schwalmstadt. Das Jagdrevier wird tagsüber sehr gerne auch als Naherholungsgebiet durch Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer, Reiter und sonstige Personen genutzt.
In dem Revier liegt die ehem. Geriatrie, die zurzeit nicht genutzt wird. Auch befindet sich in dem Revier der Schützenwaldteich der Stadt Schwalmstadt, der an einen örtlichen Fischereiverein verpachtet ist.
Es handelt sich hierbei um ein Niederwildrevier, welches geografisch am Rande des Schwalmtals zwischen Kellerwald und Knüllgebirge liegt.
Die Jagdnutzungsfläche des Reviers beinhaltet 147,0 ha, davon sind 143,4 ha Waldfläche und 3,6 ha Feldfläche.
Für die Waldfläche mit 143,4 ha wird eine jährliche Wildschadenspauschale nach Vorgabe des Staatswaldes in Hessen von 3,50 €/ha erhoben. Der sich hieraus ergebende Betrag beträgt somit 501,90 € und ist neben dem Jagdpachtpreis direkt an die Stadt Schwalmstadt zu entrichten.
Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausschreibung durch Einholung von schriftlichen Meistgeboten. Die jährliche Jagdpacht beträgt im Mindestgebot 2.000,00 € zuzüglich der Wildschadenspauschale in Höhe von 501,90 €. Sollten die vg. Leistungen während der Laufzeit des Jagdpachtvertrages steuerpflichtig werden, so werden die vg. Beträge zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer erhoben.
Die Pachtinteressenten werden gebeten, schriftliche Angebote mit Nachweis der Jagdpachtfähigkeit (Kopie Jagdschein) einzureichen.
Die Gebote müssen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:
Magistrat der Konfirmationsstadt Schwalmstadt,
„Jagdverpachtung Schützenwald“, Herrn Bürgermeister Tobias Kreuter,
Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt.
versehen sein und bis Freitag, den 27.09.2024 bei uns eingegangen sein.
Für die Beantwortung weiterer Fragen steht der Fachdienst Finanzen, Hundsgasse 1, EG, unter der Rufnummer 06691 207132 zur Verfügung.
Der Verpächter behält sich die Erteilung des Zuschlages ausdrücklich vor und ist weder an das Höchstangebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Die Verpachtung erfolgt nach § 10 des Hessischen Jagdgesetz (HJagdG).
Schwalmstadt, den 18.06.2024
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt
gez.
Tobias Kreuter, Bürgermeister