Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 4 "Feuerwehr Frankenhain"
Aufstellungsbeschluss und Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 4 "Feuerwehr Frankenhain" im Stadtteil Frankenhain sowie zur Flächennutzungsplanänderung Nr. I/27
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 07. Dezember 2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 4 "Feuerwehr Frankenhain" sowie den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans Nr. I/27 im Stadtteil Frankenhain gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB das Planungsbüro ebene4 beauftragt wurde.
Im Stadtteil Frankenhain der Stadt Schwalmstadt soll die Feuerwehr Frankenhain ein neues Feuerwehrgerätehaus erhalten. Für das Plangebiet ist eine Nutzung als Fläche für Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12, 14 sowie Abs. 6 BauGB sowie als private Grünfläche vorgesehen. Die Ziele des Bebauungsplans sind die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr und der öffentlichen Sicherheit, die Festsetzung einer privaten Grünfläche und Fläche für Gemeinbedarf sowie die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Sicherung dieser geplanten Nutzungen erfolgen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachstehenden Lageplan, der zur Orientierung dient, schwarz umrandet. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,5 ha. Das Plangebiet liegt am südöstlichen Siedlungsrand von Frankenhain.
Gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches wird hierfür die "Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ an der Bauleitplanung durch öffentliche Darlegung der Planung wie folgt durchgeführt:
Die beabsichtigten Planungen werden vom 01. Juli 2024 bis einschließlich 15. Juli 2024 im Rathaus der Stadt Schwalmstadt, während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Im oben angegebenen Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit schriftlich bei der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu den Planungen äußern.
Innerhalb der oben genannten Dienststunden kann sich die Öffentlichkeit über die Planungen informieren und sich in Zimmer 2 im Bauamt der Stadt Schwalmstadt, Steingasse 4, 1. OG, 34613 Schwalmstadt zu der Planung äußern.
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Die Entwurfsunterlagen werden ergänzend auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt unter
https://schwalmstadt.de/buergerservice-rathaus-politik/bauleitplanung.html veröffentlicht.
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB erfolgt durch gesonderte schriftliche Beteiligung.
Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Stellungnahmen wird durch die Gemeindevertretung getroffen.
Hinweis: Nach dem bisherigen Verfahrensstand liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
- Vorentwurf des Umweltberichts zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Feuerwehr Frankenhain“ in Schwalmstadt, Flächennutzungsplanänderung Nr. I/27 Umweltbericht nach § 2a BauGB mit Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung bzw. zum Ausgleich.
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt,
Schwalmstadt, den 25. Juni 2024
Kreuter, Bürgermeister
Nicht maßstäblicher Lageplan mit Darstellung des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 4
„Feuerwehr Frankenhain“