Amtliche Bekanntmachung zur Feststellung über das Ausscheiden von Vertretern im Ortsbeirat Treysa
Frau Carolin Ferreau hat durch schriftliche Mitteilung erklärt, dass sie ihr Mandat im Ortsbeirat Treysa niederlegt.
Gemäß § 34 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich hiermit das Ausscheiden von Frau Ferreau aus diesem Gremium fest.
Da der Wahlvorschlag der Liste 7 – FREIE WÄHLER – erschöpft ist, stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 KWG das Leerbleiben des Sitzes fest.
Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der Paragraphen 25 bis 27 KWG gegeben.
Hinweis auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Einspruches nach § 25 KWG:
Jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
34613 Schwalmstadt, 01. Juli 2024
Die Gemeindewahlleiterin
Heinmüller