Vereinfachten Umlegung „An der Schule Ditterhausen“
Die Stadt Schwalmstadt weist darauf hin, dass auf ihrer Internetseite unter www.schwalmstadt.de folgende Einladung veröffentlicht ist:
Magistrat der Stadt Schwalmstadt
Marktplatz 1
34613 Schwalmstadt
-Umlegungsstelle-
Vereinfachte Umlegung
nach den §§ 80 – 84 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung
Gemeinde : Schwalmstadt
Gemarkung : Dittershausen (1890)
Flur : 7
Verfahrensgebiet : „An der Schule“
Bekanntmachung
Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 26.02.2018 am 10.04.2018 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 4 Baugesetzbuch nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Magistrat der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Schwalmstadt, den 11. April 2018
D e r M a g i s t r a t
gez. Pinhard, Bürgermeister