Leistungsbeschreibung: Wohnberechtigungsschein
Um Ihnen vermeidbare Nachfragen und Vorsprachen zu ersparen, möchten wir Ihnen einige Informationen an die Hand geben.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (=WBS)?
Ein Wohnberechtigungsschein ist ein öffentliches Dokument, welches zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung berechtigt.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Wohnberechtigungsschein erhalten?
Eine Wohnberechtigungsbescheinigung wird dem wohnungssuchenden Alleinstehenden oder der wohnungssuchende Familie ausgestellt, sofern das anrechenbare Einkommen eine Einkommensgrenze, die sich aus der Personenzahl ergibt, nicht überschreitet. Das anrechenbare Einkommen ergibt sich aus der Summe aller Einkünfte der letzten 12 Monate vor Antragstellung, vermindert um Freibeträge, die sich aus der Art der Einkünfte ergibt. Weitere Freibeträge sind möglich, z.B. für Schwerbehinderte oder Alleinerziehende.
Welche Papiere muss ich vorlegen?
1. Einkommensnachweise:
Bitte legen Sie bei Antragstellung Nachweise über Ihre und die Einkünfte Ihrer Familienangehörigen, mit denen Sie wohnungssuchend sind oder eine bestimmte Wohnung beziehen wollen, vor.
Diese können z.B. sein:
- vom Arbeitgeber ausgefüllte und von ihm unterschriebene Einkommenserklärung
- Lohnbescheinigungen / Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
- Rentenbescheid Rentenanpassungsermittlung
- Leistungsbescheid des Arbeitsamtes oder des Sozialhilfeträgers
- Nachweis über Unterhaltsleistungen
Bei Leistungsbescheiden, die älter als 2 Monate sind, benötigen wir zusätzlich einen aktuellen Nachweis über die noch laufenden Leistungen. Alle v.g. Unterlagen müssen mit dem Antrag im Original vorgelegt werden.
2. Aufenthaltserlaubnis / Meldebescheinigung / Schulbescheinigung
Bei Wohnungssuchenden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ein Nachweis über die Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Sofern Sie noch nicht in Schwalmstadt gemeldet sind, legen Sie bitte eine aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes Ihres jetzigen Wohnortes vor. Für Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und noch weiter die Schule besuchen, fügen Sie bitte eine aktuelle Schulbescheinigung bei.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
1. Förderungsweg ( sogenannte Sozialwohnungen): Hierzu wird ein Wohnberechtigungsschein (=WBS) nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz benötigt, welcher Bezug einer mit öffentlichen Mitteln des 1. Förderweges geförderten Wohnung berechtigt
2. und 3 Förderungsweg ( sogenannte vereinbarte Förderung) : Hierzu wird ein Wohnberechtigungsschein (=WBS) nach den §§ 88 und 88 d des II. Wohnungsbaugesetzes benötigt, welcher zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln des 2. oder 3. Förderweges geförderten Wohnung berechtigt.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines benötigen wir grundsätzlich das über uns zu beziehende Antragsformular.
In das Antragsformular tragen Sie bitte Ihre Daten ein. Hieraus können wir ersehen, welche Besonderheiten bei der Bearbeitung Ihres Antrages zu beachten sind. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag von Ihnen als Antragssteller / in zu unterschreiben ist. In dem Antrag sind alle Personen anzugeben, die zum Haushalt gehören. Außerdem sind Personen einzutragen, die noch nicht zum Haushalt gehören, jedoch innerhalb von sechs Monaten in den Haushalt aufgenommen werden.