Kommunale Wärmeplanung
Schwalmstadt ist laut des Wärmeplanungsgesetz des Bundes, welches am 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist, gesetzlich zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Der Wärmeplan muss bis zum 30. Juni 2028 vorgelegt werden. Zukünftige Planungs- und Investitionsentscheidungen sollen zielgerichtet und effektiv auf Basis der kommunalen Wärmeplanung getroffen werden.
Die kommunale Wärmeplanung dient als zentrales, strategisches Planungsinstrument für die Koordination und Entwicklung eines Transformationspfads für die Wärmewende. Zukünftige Planungs- und Investitionsentscheidungen sollen zielgerichtet und effektiv auf Basis der kommunalen Wärmeplanung getroffen werden. Ziel ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Hierfür erfolgen Erhebungen zum gegenwärtigen und prognostizierten Wärmebedarf, sowie mit welchen Wärmequellen und welcher Infrastruktur die Wärme zukünftig klimaneutral bereitgestellt werden kann. Unter Federführung der Kommune sollen gemeinsam mit den vielfältigen Akteuren vorteilhafte Kopplungseffekte aufgezeigt und der Wärmeplan erarbeitet und umgesetzt werden.
Für die Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans für Schwalmstadt wurden Fördermittel beim Land Hessen im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG) beantragt.
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