Bebauungsplan Nr. 2 „PV-Freiflächenanlage nördlich von Michelsberg“ und Änderung Nr. I/25 des Flächennutzungsplans, Schwalmstadt-Michelsberg
hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 07.11.2024 beschlossen, die Entwürfe (einschließlich Begründung) zur o. g. Bauleitplanung in Schwalmstadt (B-Plan Nr. 2 „PV-Freiflächenanlage nördlich von Michelsberg“ und Änderung Nr. I/25 des Flächennutzungsplans) zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung liegt ca. 500 m nördlich des Stadtteils Michelsberg und östlich der L 3074 Richtung Dorheim. Er umfasst die Flurstücke 18/1, 21/1, 25, 26/1, 26/2, 98/71, 99/24 und 100/24, der Flur 2, Gemarkung Michelsberg. Der Geltungsbereich weist eine Größe von rund 8 ha auf. Die Lage des Geltungsbereichs (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung) ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen (siehe Darstellung unten).
Die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 2 „PV-Freiflächenanlage nördlich von Michelsberg“ und zur Änderung Nr. I/25 des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 27. Januar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025
auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt, https://schwalmstadt.de/buergerinformationen/buergerservice-rathaus-politik/rathaus/bauleitplanung.html, veröffentlicht.
Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (bauamt@schwalmstadt.de) oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Hierbei wird für die Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Darüber hinaus liegen die gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2 innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr, Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:
Schutzgüter und Umweltinformation (Art der Information)
- Flora: Aussagen zu Struktur und Biotopausstattung (auch angrenzend) sowie zur Biotopentwicklung (Umweltbericht, Stellungnahmen);
- Fauna/Artenschutz: Aussagen zur Betroffenheit der Fauna, Durchlässigkeit der Umzäunung, Festlegung von vorlaufenden Artenschutzmaßnahmen (Fachgutachten: Artenschutzbeitrag, Umweltbericht, Stellungnahmen);
- Naturschutz: Aussagen zur naturschutzfachlichen Eingriff-/Ausgleichsplanung (Umweltbericht, Stellungnahme)
- Boden: Informationen zu Bodenart und Bodenbeschaffenheit, Bodenzustand, Bedeutung und Betroffenheit der Böden, Umfang der Bodenversiegelung, Versickerung (Umweltbericht, Stellungnahmen);
- Boden + Fläche: Aussagen zur Flächeninanspruchnahme (auch in Bezug auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen), zum Gebot des schonenden Umgangs mit Boden, zu alternativen Planungsflächen (u.a. Standortkonzept) (Begründung, Umweltbericht, Stellungnahmen);
- Wasser: Aussagen zur Lage im Wasserschutzgebiet (Stellungnahme und Umweltbericht), Aussagen zu Auswirkungen auf die Niederschlagsversickerung (Umweltbericht); Aussagen zur Abwasserentsorgung / Umgang mit Niederschlagswasser (Stellungnahme, Begründung);
- Klima: Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf das Kleinklima (Begründung, Umweltbericht);
- Mensch: Aussagen zu Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Umweltbericht);
- Orts- und Landschaftsbild: Informationen zu den Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild (Umweltbericht).
Übersicht über die Lage des Geltungsbereichs der Bauleitplanung
Schwalmstadt, den 16.01.2025
DER MAGISTRAT DER STADT SCHWALMSTADT
Kreuter, Bürgermeister