Die Stadt Schwalmstadt rechnet grundsätzlich einmal jährlich die Kosten für Wasser und Abwasser mit den Haus- bzw. Grundstückseigentümern ab. Dies gilt auch für Häuser oder Wohnungen, die vermietet werden. Mieterwechsel brauchen daher nicht bei den Stadtwerken angezeigt zu werden. Satzungsgemäß werden Sie zu Abschlagszahlungen veranlagt. Der Abschlag ist eine vierteljährliche Vorauszahlung auf die Jahresabrechnung und wird in der Regel zu den Zahlungsterminen 15.02./15.05./ 15.08./ und 15.12. eines jeden Jahres fällig. Er wird im Rahmen der Rechnungserstellung auf Grund des tatsächlichen Wasserverbrauches jährlich neu berechnet. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird die Höhe des Abschlages zunächst von den Stadtwerken festgesetzt (Faustformel: 40 m³ Verbrauch jährlich pro Person). Wenn sich innerhalb eines laufenden Jahres gravierende Änderungen der Verbrauchsmenge abzeichnen, haben Sie die Möglichkeit, den errechneten Abschlag anpassen zu lassen.
Die Zählerstände der Wasseruhren werden zum Ende des Jahres durch unsere Kunden selbst abgelesen und an die Stadtwerke übermittelt. Dazu versendet die Stadt Schwalmstadt entsprechende Ablesekarten. Es besteht die Möglichkeit, die Zählerstände durch Rückgabe der ausgefüllten Ablesekarte auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail mitzuteilen bzw. per Internet oder per QR-Code über das Smartphone einzugeben.
Selbstverständlich können die Ablesekarten auch in den Briefkästen der Rathäuser oder des Wasserwerks eingeworfen werden. Sollte ein Ablesen der Wasseruhr aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, wird der Wasserverbrauch geschätzt. In Ihrem eigenen Interesse weisen wir darauf hin, darauf zu achten, dass die Wasseruhr mit Zuleitung durch geeignete Maßnahmen vor Frost geschützt wird, da Reparaturen nach Frostschäden vom Hauseigentümer selbst zu zahlen sind. Die Gefahr eines Frostschadens besteht besonders bei Wasseruhren in Rohbauten, Gärten, Schächten, Scheunen oder leer stehenden Häusern.
Der Hausanschluss für die Wasserversorgung ist Eigentum der Stadt Schwalmstadt; er beginnt an der Verbindungsstelle mit dem Versorgungsnetz in der Straße und endet an der Hauptabsperrvorrichtung hinter der Wasseruhr. Reparaturen oder Änderungen nach der Wasseruhr sind von Installationsbetrieben auf Kosten des Hauseigentümers durchführen zu lassen.
Wir empfehlen, auf dem Grundstück hinter der Hauptabsperrvorrichtung nicht frostfrei verlegte Wasserleitungen in der Frostperiode sorgfältig zu entleeren. Nicht frostfrei installierte Wasserzähler (z. B. in Gartengrundstücken oder Rohbauten) müssen von dem Eigentümer durch geeignete Maßnahmen vor Frost geschützt oder auf Kosten des Eigentümers durch die Stadtwerke Schwalmstadt ausgebaut werden. Die Kosten für den Austausch eines eingefrorenen Wasserzählers werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
Die Wasserzähler sind stets zugänglich zu halten, damit Bedienstete bzw. Beauftragte der Stadtwerke Schwalmstadt die Wasserzähler ablesen bzw. wechseln oder aber Absperrvorrichtungen betätigen können.
Rohrbrüche
Weiterhin empfehlen wir, einmal im Monat die Wasserzähler zu kontrollieren und den monatlichen Verbrauch zu ermitteln. Dies ermöglicht, einen höheren Wasserverbrauch (z.B. aufgrund von Wasserrohrbrüchen oder Undichtigkeiten) frühzeitig zu erkennen. Wir bitten, Rohrbrüche auf dem Grundstück umgehend an die Stadtwerke Schwalmstadt ( 06691/207334 oder 0172/5611523) zu melden. Unter bestimmten Umständen (es ist ein Nachweis erforderlich, dass das ausgetretene Wasser nicht in die Kanalisation gelangt ist) kann bei einem Wasserrohrbruch auf dem Grundstück die Kanalgebühr für den durch Rohrbruch entstandenen Wassermehrverbrauch erlassen werden. Hierfür ist jedoch erforderlich, dass der Rohrbruch umgehend gemeldet wird und den Stadtwerken Schwalmstadt eine Bestätigung bzw. Rechnung über die Reparatur des Wasserrohrbruches durch ein Installationsunternehmen vorliegt. Erst nach der Jahresabrechnung gemeldete Rohrbrüche werden nicht berücksichtigt.