Die Wasser- und Abwasserbenutzungsgebühren betragen:

Gebühren ab 01.01.2024

  • Die Gebühr für Frischwasser beträgt pro m³ 2,98 €. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
  • Die Gebühr für Schmutzwasser beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 4,11 €.
  • Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt pro m² bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche 0,58 € jährlich.
  • Die Grundgebühr beträgt pro m² Grundstücksfläche 0,10 € jährlich.

Gebühren ab 01.01.2023

  • Die Gebühr für Frischwasser beträgt pro m³ 2,98 €. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
  • Die Gebühr für Schmutzwasser beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 3,67 €.
  • Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt pro m² bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche 0,58 € jährlich.
  • Die Grundgebühr beträgt pro m² Grundstücksfläche 0,10 € jährlich.

Gebühren ab 01.01.2021

  • Die Gebühr für Frischwasser beträgt pro m³ 2,12 €. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
  • Die Gebühr für Schmutzwasser beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 3,67 €.
  • Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt pro m² bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche 0,87 € jährlich.
  • Die Grundgebühr beträgt pro m² Grundstücksfläche 0,14 € jährlich.

Gebühren ab 01.01.2020

  • Die Gebühr für Frischwasser beträgt pro m³ 2,31 €. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
  • Die Gebühr für Schmutzwasser beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 4,12 €.
  • Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt pro m² bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche 0,87 € jährlich.
  • Die Grundgebühr beträgt pro m² Grundstücksfläche 0,14 € jährlich.

Gebühren ab 01.01.2019

  • Die Gebühr für Frischwasser beträgt pro m³ 2,35 €. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
  • Die Gebühr für Schmutzwasser beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 4,12 €.
  • Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt pro m² bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche 0,87 € jährlich.
  • Die Grundgebühr beträgt pro m² Grundstücksfläche 0,14 € jährlich.

Gebührenmaßstab ist die gesamte Grundstücksfläche des angeschlossenen Grundstückes bis zu einer Größe von maximal 1.500 m² je angeschlossenem Grundstück. Ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche des Grundstückes größer als 1.500 m², so ist diese maßgebend für die Festsetzung der Grundgebühr. 

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

Mittwoch:

08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen -

Donnerstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr

Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung!

Störung!

Bei einer Störung erreichen Sie uns 24 h:

Störungsstelle für Wasser:

+ 49 6691 207 334 (normaler Festnetztarif)

+ 49 172 561 15 23 (normaler Mobilfunktarif)

Störungsstelle der Kläranlage:

+ 49 6691 28 98 (normaler Festnetztarif)

+ 49 172 561 15 06 (normaler Mobilfunktarif)

Störungsstelle für Strom (E.ON Mitte):

+ 49 1801-326 326*

Störungsstelle für die Gasversorgung (E.ON Mitte):

+ 49 1803-346 427**