Die Frauenbeauftragten vertreten die Interessen von Frauen und Mädchen im kommunalen Bereich, informieren und beraten, sie sind Anlaufstellen für Bürgerinnen in Gemeinden und Landkreisen, weibliche Beschäftigte in der Verwaltung ... initiieren und unterstützen Frauenprojekte, arbeiten mit Frauengruppen, Initiativen u. Verbänden zusammen, beziehen Stellung zu frauenpolitischen Themen, sind kommunale Servicestellen für Frauenfragen und -politik, stellen Öffentlichkeit her für frauenpolitische Themen, u. a. über Presse, Broschüren und Informationsveranstaltungen, entwickeln Konzepte zur systematischen Gleichstellungspolitik, erfüllen Querschnittsaufgaben und sind bei der Verwaltungsspitze angesiedelt.
Rechtliche Grundlagen:
"Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch Aufgabe der Gemeinde. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbaren Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist in der Regel einer hauptamtlichen Wahlbeamtin zuzuordnen."
Themenschwerpunkte des Frauenbüros: Abbau von Diskriminierung im Erwerbsleben, u. a. Mädchengerechte Jugendhilfeplanung, Berufswahl von Mädchen und Mädchenförderung in der Schule, Vereinbarkeit von Elternschaft und Beruf, Abbau von Gewalt gegen Mädchen und Frauen, Lokale Agenda 21, Verwaltungsreform, Gendermainstreaming.
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGLG) regelt seit 1994 die Bestellung von verwaltungsinternen Frauenbeauftragten und die Aufstellung von Frauenförderungsplänen im gesamten öffentlichen Dienst Hessens. Jährliche Veranstaltungs-Höhepunkte sin der Internationaler Frauentag jeweils am 08.März des Jahres, der Girls`Day im April und der Aktionstag „Nein zu Gewalt an Frauen“.