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Magistrat der Stadt Schwalmstadt

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Aktuelle Bauleitplanverfahren der Stadt Schwalmstadt

Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt; Bebauungsplan Nr. 40 „Schützenwald“ im Stadtteil Ziegenhain sowie Flächennutzungsplanänderung Nr. I/30 der Stadt Schwalmstadt

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Verfahren:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 24.09.2026 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 40 „Schützenwald“ einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. I/30 einschließlich Begründung und Umweltbericht zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung ist deckungsgleich, umfasst ca. 2,27 ha und liegt im Stadtteil Ziegenhain in der Gemarkung Ziegenhain, Flur 16. Er umfasst die Flurstücke 3/7 und 3/9 sowie teilweise das Flurstück 3/11. Der Geltungsbereich wird im Norden, Süden und Westen im Wesentlichen durch forstwirtschaftlich genutzte Flächen des Flurstücks 3/11 und im Osten durch forstwirtschaftliche Flächen sowie die landwirtschaftlich geprägte Fläche mit der Teichanlage „Der Große Teich“ (Flurstück 9/1) begrenzt.

Verfahrensstand:

Die Unterlagen werden auf der städtischen Homepage 28.09.2026 bis einschließlich 30.10.2026 veröffentlicht.

Amtliche Bekanntmachung:

https://schwalmstadt.de/buergerinformationen/aktuelles-aus-schwalmstadt/amtliche-bekanntmachungen.html

Bemerkungen:

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an den Magistrat der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt, oder zur Niederschrift im Stadtbauamt, Steingasse 4, 34613 Schwalmstadt, abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Ergänzend wird hinsichtlich der Flächennutzungsplanänderung Nr. I/30 darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zusätzlicher Hinweis:

Die TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung jeweils eine Umweltprüfung durchgeführt. Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen werden in den in die Begründungen integrierten Umweltberichten beschrieben und bewertet. Darüber hinaus liegen umweltbezogene Informationen aus der faunistischen Untersuchung zu Fledermäusen und Amphibien, der Biotoptypenkartierung mit Bestands- und Zielzustand, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, den textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie aus Stellungnahmen der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor (siehe amtl. Bekanntmachung).

Es besteht derzeit eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich.

Zur Verfügung stehende Dokumente:

  

1_Entwurf B-Plan Nr. 40 Schützenwald
1a_Textliche Festsetzungen B-Plan Nr. 40 Schützenwald
2_Begründung B-Plan Nr. 40 Schützenwald
3_Entwurf FNP-Änderung I/30
4_Begründung FNP-Änderung I/30
5_Bestandsplan Biotoptypen
6_Zielzustand Biotoptypen
7_Ergenisbericht faunistische Untersuchung
Abwägungstabelle

Informationspflicht zum Umgang mit den personenbezogenen Daten:

  

Information gemäß DSGVO

Informationen zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen der Stadt Schwalmstadt

Wir empfehlen Ihnen direkt das Stadtbauamt zu kontaktieren ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), wenn eine rechtsverbindliche Auskunft benötigt wird.

In Kraft getretene Bebauungspläne

Die in Kraft getretenen Bebauungspläne der Stadt Schwalmstadt stehen online bei der GDI Nordosthessen im Geoportal Hessen zur Verfügung.

Die Geltungsbereiche sind eingezeichnet. Klick man innerhalb eines Geltungsbereichs (Umrings) an, wird im unteren Fenster der B-Plan aufgeführt. Klick man wiederum auf den B-Plan-Namen werden pdf-Dateien mit Plankarte bzw. Begründung angezeigt. Diese können heruntergeladen werden. Jeder einzelne Bebauungsplan ist derzeit mit seinen Festsetzungen (Plankarte) als PDF hinterlegt.

webseite: Geoportal Hessen

In Kraft getretene Flächennutzungspläne

Die rechtskräftigen Flächennutzungspläne der Stadt Schwalmstadt stehen online bei der GDI Nordosthessen im Geoportal Hessen zur Verfügung.

Zu Anfang in der Übersicht können alle FNPs aus Schwalmstadt angezeigt werden (ins Suchfeld unter „Gemeinde“: Schwalmstadt eintragen).

Unter Berücksichtigung der Klickposition auf der Karte werden die Pläne als pdf-Datei aufgeführt (gefiltert) und können heruntergeladen werden.

webseite: Schwalm-Eder-Kreis | GeoPortal Nordhess https://www.geoportalnordhessen.de/de/fplaene-schwalm-eder.html

  

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Bürger*innen- Sprechstunde

mit Bürgermeister Tobias Kreuter

donnerstags zwischen 16:00 und 17:30 Uhr

im Rathaus Ziegenhain.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.

Kontakt

Magistrat der Stadt Schwalmstadt



Marktplatz 1

34613 Schwalmstadt

Email:
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Telefon:
+49 6691 207-0

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