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Rathaus

Aktuelle Bauleitplanverfahren der Stadt Schwalmstadt

Bauleitplanung Stadt Schwalmstadt; Bebauungsplan Nr. 40 "Schützenwald" im Stadtteil Ziegenhain sowie zur Flächennutzungsplanänderung Nr. I/30; Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB

Verfahren:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 07. März 2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 40 "Schützenwald" sowie den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans Nr. I/30 im Stadtteil Ziegenhain gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

- im Norden durch forstwirtschaftliche Flächen (Flst.-Nr. 3/11),

- im Osten durch forstwirtschaftliche Flächen (Flst.-Nr. 3/11) und landwirtschaftliche Flächen mit Teichanlage (Flst.-Nr. 9/1),

-  im Süden durch forstwirtschaftliche Flächen (Flst.-Nr. 3/11),

- im Westen durch forstwirtschaftliche Flächen (Flst.-Nr. 3/11)

Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die Flurstücke der Gemarkung Ziegenhain, 3/7 und 3/9 (landwirtschaftliche Fläche) sowie teilweise das Flurstück 3/11.

Der Bebauungsplan und auch die parallel verlaufende FNP-Änderung erfolgen im Nor-malverfahren nach § 30 BauGB da sich die Flächen im bebauten Außenbereich befinden. Aufgrund der vorherigen Nutzung und durch die Bebauung und Versiegelung und der getroffenen Festsetzung (u.a. eine nur minimale Erweiterung der überbaubaren Flächen und Bestandssicherung) wird der Umweltbericht im zweistufigen Regelverfahren ein eigenständiges Kapitel in der Begründung zum Bebauungsplan sein.

Die stadtplanerische Intension des neuen Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes (§ 11 Abs. 1, 2 BauNVO).

Verfahrensstand:

Die Unterlagen werden auf der städtischen Homepage vom 24. November 2025 bis einschließlich 12. Januar 2026 veröffentlicht.

Amtliche Bekanntmachung:

Link zur Bekanntmachung

Bemerkungen:

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder bei Bedarf schriftlich an Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt. Innerhalb der oben genannten Dienststunden kann sich die Öffentlichkeit über die Planungen informieren und sich im Bauamt der Stadt Schwalmstadt, Steingasse 4, 1. OG, 34613 Schwalmstadt zu der Planung zur Niederschrift äußern. Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.

Zusätzlicher Hinweis:

  • Die Stadtverwaltung ist vom 24.12.2025 bis 2.1.2026 geschlossen bzw. nur sehr eingeschränkt geöffnet.
  • Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bereits am 13.3.2024 öffentlich bekannt gemacht.
  • Ebenfalls ist seit dem 13.3.2024 eine Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB in Kraft getreten.
  • Die Beteiligung der Behörden und TÖBs gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit.
  • Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB ein Planungsbüro beauftragt wurde.

Zur Verfügunge stehhende Dokumente:

Die Beteiligung umfasst vier pdf-Dokumente.

  

1_Planzeichnung Bebauungsplan - Entwurf
2_Textliche Festsetzungen - Entwurf
3_Plan Flächennutzungsplanänderung - Entwurf
4_Begründung - Entwurf

Bauleitplanung Stadt Schwalmstadt Bebauungsplan Nr. 44 „Am Harthberg“1. Änderung, Schwalmstadt-Treysa Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Verfahren:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 06.11.2025 beschlossen, den Entwurf (einschließlich Begründung) zur o. g. Bauleitplanung in Schwalmstadt (B-Plan Nr. 44 „Am Harthberg“, 1. Änderung) zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 befindet sich am Nordrand der Ortslage von Treysa und umfasst den Großteil des Geltungsbereichs des bisherigen Bebauungsplans Nr. 44 „Am Harthberg“ – ausgenommen sind insbesondere die Misch- und Wohngebietsflächen am süd- und südwestlichen Rand des Ursprungsplans. Der Änderungsbereich hat einen Umfang von etwa 35 ha und umfasst die bislang als Gewerbegebiet oder Industriegebiet festgesetzten Flurstücke.

Verfahrensstand:

Die Unterlagen werden auf der städtischen Homepage vom 17. November bis einschließlich 19. Dezember 2025 veröffentlicht.

Amtliche Bekanntmachung:

Link zur Bekanntmachung

Bemerkungen:

Im oben angegebenen Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit schriftlich bei der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu den Planungen äußern. Innerhalb der oben genannten Dienststunden kann sich die Öffentlichkeit über die Planungen informieren und sich im Bauamt der Stadt Schwalmstadt, Steingasse 4, 1. OG, 34613 Schwalmstadt zu der Planung zur Niederschrift äußern. Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.

Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Zusätzlicher Hinweis:

Im oben angegebenen Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit schriftlich bei der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu den Planungen äußern. Innerhalb der oben genannten Dienststunden kann sich die Öffentlichkeit über die Planungen informieren und sich im Bauamt der Stadt Schwalmstadt, Steingasse 4, 1. OG, 34613 Schwalmstadt zu der Planung zur Niederschrift äußern. Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.

Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt eine Veränderungssperre vor.

Link zur Bekanntmachung Veränderungssperre

Zur Verfügung stehende Dokumente:

Die Beteiligung umfasst mehrer pdf-Dokumente

  

1. Planzeichnung und textliche Festsetzungen
2. Begründung
3. Abwägung
4. Umweltbezogene Stellungnahmen
5. Schallgutachten

Informationspflicht zum Umgang mit den personenbezogenen Daten:

  

Information gemäß DSGVO

Informationen zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen der Stadt Schwalmstadt

Wir empfehlen Ihnen direkt das Stadtbauamt zu kontaktieren ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), wenn eine rechtsverbindliche Auskunft benötigt wird.

In Kraft getretene Bebauungspläne

Die in Kraft getretenen Bebauungspläne der Stadt Schwalmstadt stehen online bei der GDI Nordosthessen im Geoportal Hessen zur Verfügung.

Die Geltungsbereiche sind eingezeichnet. Klick man innerhalb eines Geltungsbereichs (Umrings) an, wird im unteren Fenster der B-Plan aufgeführt. Klick man wiederum auf den B-Plan-Namen werden pdf-Dateien mit Plankarte bzw. Begründung angezeigt. Diese können heruntergeladen werden. Jeder einzelne Bebauungsplan ist derzeit mit seinen Festsetzungen (Plankarte) als PDF hinterlegt.

webseite: Geoportal Hessen

In Kraft getretene Flächennutzungspläne

Die rechtskräftigen Flächennutzungspläne der Stadt Schwalmstadt stehen online bei der GDI Nordosthessen im Geoportal Hessen zur Verfügung.

Zu Anfang in der Übersicht können alle FNPs aus Schwalmstadt angezeigt werden (ins Suchfeld unter „Gemeinde“: Schwalmstadt eintragen).

Unter Berücksichtigung der Klickposition auf der Karte werden die Pläne als pdf-Datei aufgeführt (gefiltert) und können heruntergeladen werden.

webseite: Schwalm-Eder-Kreis | GeoPortal Nordhess https://www.geoportalnordhessen.de/de/fplaene-schwalm-eder.html

  

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Bürger*innen- Sprechstunde

mit Bürgermeister Tobias Kreuter

donnerstags zwischen 16:00 und 17:30 Uhr

im Rathaus Ziegenhain.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.

Kontakt

Magistrat der Stadt Schwalmstadt



Marktplatz 1

34613 Schwalmstadt

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: +49 6691 207-0

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