Rathaus
Aktuelle Bauleitplanverfahren der Stadt Schwalmstadt
Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt; Bebauungsplan Nr. 62 „Gewerbegebiet südlich der Anschlussstelle A 49“, Stadtteil Treysa“, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Gewerbegebiet südlich der Anschlussstelle A 49“, Stadtteil Treysa, beschlossen. Gegenstand der Aufstellung ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befindet sich im Südwesten des Stadtgebietes von Schwalmstadt zwischen den Ortsteilen Treysa und Florshain. Nordöstlich der Fläche liegt die im Jahr 2021 fertiggestellte Anschlussstelle der Autobahn A 49. Mittig im Geltungsbereich verläuft in Nord-Süd-Richtung die Trasse der A 49, in Ost-West-Richtung die Kreisstraße K 101. In nördlicher Richtung befindet sich ein Tunneleingang, der die Autobahn A 49 am Ortsteil Frankenhain vorbeiführen soll. Das geplante Gewerbegebiet soll direkt an die südlich des Autobahntunnels geplanten Auf- und Abfahrten anschließen. Sie begrenzen das Plangebiet im Norden, die L 3155 begrenzt das Gebiet im Osten. Die K 101 kreuzt das Gebiet von Westen nach Osten, so dass dort zwei Teilbereiche entstehen. In östlicher Richtung beginnt in 1 km Entfernung die Bebauung des Stadtteils Treysa. Westlich stellt der bewaldete Höhenzug eine natürliche Abgrenzung von der Bebauung des Stadtteils Florshain dar. Nach Nord-Westen wird der Standort durch Waldflächen begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 22,1 ha. |
Die Unterlagen werden auf der städtischen Homepage (auch für die TÖB-Beteiligung) vom 31.3.2025 bis 25.04.2025 veröffentlicht. Hier werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt. Die Unterlagen liegen zusätzlich in diesem Zeitraum im Stadtbauamt aus. |
link Bekanntmachung |
Die frühzeitige Beteiligung umfasst mehrere pdf-Dokumente:
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In dem in der amtlichen Bekanntmachung genannten Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit schriftlich bei der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt oder per E-Mail an Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. |
Es wird darauf hinge-wiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hin-gewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 Um-wRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. |
Bauleitplanung der Stadt Schwalmstadt; Änderung des Flächennutzungsplanes I/29 für den Bereich „Gewerbegebiet südlich der Anschlussstelle A 49“, Stadtteil Treysa; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnentenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan I/29 für den Bereich „Gewerbegebiet süd-lich der Anschlussstelle A 49“, Stadtteil Treysa, zu ändern.
Gegenstand der Änderung ist die Ausweisung von Gewerblicher Baufläche.
Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung befindet sich im Südwesten des Stadtgebietes von Schwalmstadt zwischen den Ortsteilen Treysa und Florshain. Nordöstlich der Fläche liegt die Anschlussstelle der Autobahn A 49. Mittig im Geltungsbereich verläuft in Nord-Süd-Richtung die Trasse der A 49, in Ost-West-Richtung die Kreisstraße K 101. Der Sitz der Autobahnmeisterei liegt nordöstlich des Plangebietes. In nördlicher Richtung befindet sich ein Tunneleingang, der die Autobahn A 49 am Ortsteil Frankenhain vorbeiführen soll. Das geplante Gewerbegebiet soll direkt an die südlich des Autobahntunnels geplanten Auf- und Abfahrten anschließen. Sie begrenzen das Plangebiet im Norden, die L 3155 begrenzt das Gebiet im Osten. Die K 101 kreuzt das Gebiet von Westen nach Osten, so dass dort zwei Teilbereiche entstehen. In östlicher Richtung beginnt in 1 km Entfernung die Bebauung des Stadtteils Treysa. Westlich stellt der bewaldete Höhenzug eine natürliche Abgrenzung von der Bebauung des Stadtteils Florshain dar. Nach Nord-Westen wird der Standort durch Waldflächen begrenzt, die restliche Umgebung bilden vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 22,1 ha.
Die Unterlagen werden auf der städtischen Homepage (auch für die TÖB-Beteiligung) vom 31.3.2025 bis 25.04.2025 veröffentlicht.
Hier werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt. Die Unterlagen liegen zusätzlich in diesem Zeitraum im Stadtbauamt aus.
Die frühzeitige Beteiligung umfasst mehrere pdf-Dokumente:
01_fscge_2d14_27-03-2025.pdf
02_fscge_bg01_Begründung_.pdf
03_bscge_eb02_Umweltbericht.pdf
fscge_2d14_frühzÖff_27-03-2025.pdf
In dem in der amtlichen Bekanntmachung genannten Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit schriftlich bei der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt oder per E-Mail an
Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein.
Es wird darauf hinge-wiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hin-gewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 Um-wRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Informationspflicht zum Umgang mit den personenbezogenen Daten:
Informationen zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen der Stadt Schwalmstadt
Wir empfehlen Ihnen direkt das Stadtbauamt zu kontaktieren (
In Kraft getretene Bebauungspläne
Die in Kraft getretenen Bebauungspläne der Stadt Schwalmstadt stehen online bei der GDI Nordosthessen im Geoportal Hessen zur Verfügung.
Die Geltungsbereiche sind eingezeichnet. Klick man innerhalb eines Geltungsbereichs (Umrings) an, wird im unteren Fenster der B-Plan aufgeführt. Klick man wiederum auf den B-Plan-Namen werden pdf-Dateien mit Plankarte bzw. Begründung angezeigt. Diese können heruntergeladen werden. Jeder einzelne Bebauungsplan ist derzeit mit seinen Festsetzungen (Plankarte) als PDF hinterlegt.
webseite: Geoportal Hessen
In Kraft getretene Flächennutzungspläne
Die rechtskräftigen Flächennutzungspläne der Stadt Schwalmstadt stehen online bei der GDI Nordosthessen im Geoportal Hessen zur Verfügung.
Zu Anfang in der Übersicht können alle FNPs aus Schwalmstadt angezeigt werden (ins Suchfeld unter „Gemeinde“: Schwalmstadt eintragen).
Unter Berücksichtigung der Klickposition auf der Karte werden die Pläne als pdf-Datei aufgeführt (gefiltert) und können heruntergeladen werden.