Rathaus
Aktuelle Bauleitplanverfahren der Stadt Schwalmstadt
Bauleitplanung Stadt Schwalmstadt Bebauungsplan Nr. 44 „Am Harthberg“1. Änderung, Schwalmstadt-Treysa Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Verfahren:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat am 06.11.2025 beschlossen, den Entwurf (einschließlich Begründung) zur o. g. Bauleitplanung in Schwalmstadt (B-Plan Nr. 44 „Am Harthberg“, 1. Änderung) zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 befindet sich am Nordrand der Ortslage von Treysa und umfasst den Großteil des Geltungsbereichs des bisherigen Bebauungsplans Nr. 44 „Am Harthberg“ – ausgenommen sind insbesondere die Misch- und Wohngebietsflächen am süd- und südwestlichen Rand des Ursprungsplans. Der Änderungsbereich hat einen Umfang von etwa 35 ha und umfasst die bislang als Gewerbegebiet oder Industriegebiet festgesetzten Flurstücke.
Verfahrensstand:
Die Unterlagen werden auf der städtischen Homepage vom 17. November bis einschließlich 19. Dezember 2025 veröffentlicht.
Amtliche Bekanntmachung:
Bemerkungen:
Im oben angegebenen Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit schriftlich bei der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt oder per E-Mail an
Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Zusätzlicher Hinweis:
Im oben angegebenen Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit schriftlich bei der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt oder per E-Mail an
Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt eine Veränderungssperre vor.
Link zur Bekanntmachung Veränderungssperre
Zur Verfügung stehende Dokumente:
Die Beteiligung umfasst mehrer pdf-Dokumente
Informationspflicht zum Umgang mit den personenbezogenen Daten:
Informationen zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen der Stadt Schwalmstadt
Wir empfehlen Ihnen direkt das Stadtbauamt zu kontaktieren (
In Kraft getretene Bebauungspläne
Die in Kraft getretenen Bebauungspläne der Stadt Schwalmstadt stehen online bei der GDI Nordosthessen im Geoportal Hessen zur Verfügung.
Die Geltungsbereiche sind eingezeichnet. Klick man innerhalb eines Geltungsbereichs (Umrings) an, wird im unteren Fenster der B-Plan aufgeführt. Klick man wiederum auf den B-Plan-Namen werden pdf-Dateien mit Plankarte bzw. Begründung angezeigt. Diese können heruntergeladen werden. Jeder einzelne Bebauungsplan ist derzeit mit seinen Festsetzungen (Plankarte) als PDF hinterlegt.
webseite: Geoportal Hessen
In Kraft getretene Flächennutzungspläne
Die rechtskräftigen Flächennutzungspläne der Stadt Schwalmstadt stehen online bei der GDI Nordosthessen im Geoportal Hessen zur Verfügung.
Zu Anfang in der Übersicht können alle FNPs aus Schwalmstadt angezeigt werden (ins Suchfeld unter „Gemeinde“: Schwalmstadt eintragen).
Unter Berücksichtigung der Klickposition auf der Karte werden die Pläne als pdf-Datei aufgeführt (gefiltert) und können heruntergeladen werden.