Grundsätzlich wird in Schwalmstadt die Abwassermenge nach der gemessenen Frischwassermenge berechnet. In Ausnahmefällen kann Abwasser, welches nachweislich nicht in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird, von der Berechnung ausgeschlossenen werden.

Aus betriebs- und verfahrenstechnischen Gründen werden grundsätzlich Wasser und Abwasser voll berechnet. Da beim Hausbau erfahrungsgemäß ein Teil des Frischwassers zum Bauen verwendet wird, welches nicht in den Kanal gelangt, kann auf Antrag ein Erlass der Kanalbenutzungsgebühren für sogenanntes „Bauwasser“ gewährt werden.

Der Antrag kann vom Bauherrn nach Beendigung der Baumaßnahme (wenn sich die Baumaßnahme über mehrere Jahre erstreckt, jährlich) bei den Stadtwerken gestellt werden.

Öffnungszeiten

Bürozeiten:
Dienstag - Freitag 10:00 bis 12:30 Uhr
Juz „Offener Treff:

Montag bis Freitag

Ab 17:00 Uhr

Störung!

Bei einer Störung erreichen Sie uns 24 h:

Störungsstelle für Wasser:

+ 49 172 561 15 23 (normaler Mobilfunktarif)

Störungsstelle der Kläranlage:

+ 49 172 561 15 06 (normaler Mobilfunktarif)

Störungsstelle für Strom (E.ON Mitte):

+ 49 800 34 101 34*

Störungsstelle für die Gasversorgung (E.ON Mitte):

+ 49 800 34 202 34**