Grundsätzlich wird in Schwalmstadt die Abwassermenge nach der gemessenen Frischwassermenge berechnet. In Ausnahmefällen kann Abwasser, welches nachweislich nicht in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird, von der Berechnung ausgeschlossenen werden.
Aus betriebs- und verfahrenstechnischen Gründen werden grundsätzlich Wasser und Abwasser voll berechnet. Da beim Hausbau erfahrungsgemäß ein Teil des Frischwassers zum Bauen verwendet wird, welches nicht in den Kanal gelangt, kann auf Antrag ein Erlass der Kanalbenutzungsgebühren für sogenanntes „Bauwasser“ gewährt werden.
Der Antrag kann vom Bauherrn nach Beendigung der Baumaßnahme (wenn sich die Baumaßnahme über mehrere Jahre erstreckt, jährlich) bei den Stadtwerken gestellt werden.