Wir (Stadt Schwalmstadt) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://schwalmstadt.de.
Texte und Inhalte:
Wir bemühen uns, unsere Inhalte klar und verständlich zu gestalten.
Bedienung:
Unsere Seite kann mit der Tastatur, einem Screenreader oder anderen Hilfsmitteln genutzt werden.
Design:
Wir achten auf Kontraste, Schriftgrößen und eine klare Struktur, damit Inhalte gut lesbar sind.
Bilder und Videos:
Wir versehen Bilder mit Beschreibungen (Alt-Text) und stellen nach Möglichkeit Untertitel für Videos bereit. Videos können komplett deaktiviert werden.
Kontrast und Farben:
Können über den Barrierefreiheitsassistenten angepasst werden.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 22.11.2024 veröffentlicht.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Magistrat der Stadt Schwalmstadt
Postfach 12 62
Marktplatz 1
34602 Schwalmstadt
Email:
Telefon: +49 6691 207-0
https://www.schwalmstadt.de/kontakt.html
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Eingeschränkter Kontrast an einigen Stellen:
Wir sind uns bewusst, dass der Kontrast an manchen Stellen unserer Webseite möglicherweise nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht. Dies betrifft insbesondere Bereiche, in denen Farben verwendet werden, die von der Stadt vorgegeben sind. Da diese Farben Teil des offiziellen Corporate Designs der Stadt sind, können wir sie nur eingeschränkt anpassen.
Wir arbeiten jedoch daran, alternative Lösungen zu finden, um die Inhalte trotz dieser Einschränkungen möglichst gut lesbar und zugänglich zu machen. Ihr Feedback hilft uns dabei sehr! Bitte melden Sie sich, wenn Sie an einer Stelle Probleme haben, Inhalte zu erkennen.
Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten
Wir bemühen uns, unsere Inhalte für alle Nutzer zugänglich zu machen. Leider müssen wir darauf hinweisen, dass einige PDF-Dokumente auf dieser Website derzeit nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind. Trotz unserer Anstrengungen, diese Dokumente barrierefrei zu gestalten, kann es in einigen Fällen zu Einschränkungen bei der Nutzung von Screenreadern oder anderen Hilfsmitteln kommen.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Die Inhalte dieser Webseite sind noch nicht in leichter Sprache verfügbar.
Evaluationsmethode
Browsertools zum Testen der Barrierefreiheit
EyeAble Webseitenreport
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.11.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 29.11.2024 überprüft.