Die Stadtverordnentenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 25.04.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan I/29 für den Bereich „Gewerbegebiet südlich der Anschlussstelle A 49“, Stadtteil Treysa, zu ändern.
Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung befindet sich im Südwesten des Stadtgebietes von Schwalmstadt zwischen den Ortsteilen Treysa und Florshain. Nordöstlich der Fläche liegt die Anschlussstelle der Autobahn A 49. Mittig im Geltungsbereich verläuft in Nord-Süd-Richtung die Trasse der A 49, in Ost-West-Richtung die Kreisstraße K 101. Der Sitz der Autobahnmeisterei liegt nordöstlich des Plangebietes. In nördlicher Richtung befindet sich ein Tunneleingang, der die Autobahn A 49 am Ortsteil Frankenhain vorbeiführen soll. Das geplante Gewerbegebiet soll direkt an die südlich des Autobahntunnels geplanten Auf- und Abfahrten anschließen. Sie begrenzen das Plangebiet im Norden, die L 3155 begrenzt das Gebiet im Osten. Die K 101 kreuzt das Gebiet von Westen nach Osten, so dass dort zwei Teilbereiche entstehen. In östlicher Richtung beginnt in 1 km Entfernung die Bebauung des Stadtteils Treysa. Westlich stellt der bewaldete Höhenzug eine natürliche Abgrenzung von der Bebauung des Stadtteils Florshain dar. Nach Nord-Westen wird der Standort durch Waldflächen begrenzt, die restliche Umgebung bilden vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 22,1 ha.
Lage des Geltungsbereiches
Gegenstand der Änderung ist die Ausweisung von Gewerblicher Baufläche.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Zeit vom
03.04.2025 bis 10.04.2025
in das Internet eingestellt und kann auf der Homepage www. Schwalmstadt.de unter der Rubrik Rathaus/ buergerinformationen/buergerservice-rathaus-politik/rathaus/bauleitplanung (link) eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 2. OG Stadtteil Treysa während der Dienststunden
- Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr
- Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr
- Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr
zur Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die zur Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Schwalmstadt personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Stadt Schwalmstadt hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.
Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt
Schwalmstadt, den 31.03.2025
Kreuter, Bürgermeister