Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 20.08.2020 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans des Bebauungsplanes Nr. 44 "Am Harthberg" gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 44 befindet sich am Nordrand der Ortslage von Treysa und umfasst den Großteil des Geltungsbereichs des bisherigen Bebauungsplans Nr. 44 „Am Harthberg“ – ausgenommen sind insbesondere die Misch- und Wohngebietsflächen am süd- und südwestlichen Rand des Ursprungsplans. Der Änderungsbereich hat einen Umfang von etwa 35 ha und umfasst die bislang als Gewerbegebiet oder Industriegebiet festgesetzten Flurstücke. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die ‚Industriestraße‘ im Westen, die Straßen ‚Am Harthberg‘ und ‚Eisenwinkelweg‘ im Süden, die Flächen mit Gewannbezeichnung „Die zwei Halben Äcker“ im Osten und den Bundesforstflächen im Norden.

Um der eingesetzten Entwicklung gegenseitig nicht verträglicher Nutzung entgegenzutreten, beabsichtigt die Stadt Schwalmstadt den Bebauungsplan Nr. 44 zu ändern und die in den Teilbaugebieten GI und GE derzeit ausnahmsweise zulässigen Anlagen für kirchliche und soziale Zwecke (soziale Einrichtungen) zur Vermeidung städtebaulicher Konflikte und zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse zukünftig auszuschließen. Diese geplante Änderung korrespondiert hierbei mit der bereits im B-Plan enthaltenen (ansonsten ebenfalls konfliktträchtigen) Unzulässigkeit von Betriebswohnungen innerhalb des Industrie- und Gewerbegebiets. Ebenso ausgeschlossen werden zur Bereithaltung von Flächen für produzierendes und verarbeitendes Gewerbes bzw. für Handwerksbetriebe „Betriebe des Beherbergungswesens.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt während des Auslegungszeitraums

14. Juli bis einschließlich 15. August 2025.

Die Planunterlagen (Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung) können in dem o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter

https://schwalmstadt.de/buergerservice-rathaus-politik/bauleitplanung.html.

oder bei der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 1. OG, Zimmer 2, innerhalb der allgemeinen Dienststunden: Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, Donnerstag 8:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr-12:00 Uhr eingesehen werden.

Die Abgabe von Stellungnahmen ist schriftlich, per Email an das Bauamt der Stadt (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder mündlich zur Niederschrift im Bauamt möglich.

Gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB erfolgt durch gesonderte schriftliche Beteiligung.

Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt,

Schwalmstadt, den 01.07.2025

Kreuter, Bürgermeister

Harthberg

Geltungsbereich 1. Änderung (o.M.)