Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans des Bebauungsplanes Nr. 21 „Hinter’m Entenfang“ gefasst.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.05.2025 dem Offenlageentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Hinter’m Entenfang“, Stadtteil Treysa zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Die Änderung ist notwendig, weil mit der erfolgten Schließung des Bau- und Gartenfachmarktes die mit der 2. Änderung getroffenen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 Abs. 3 BauNVO obsolet geworden sind. Der Grundstückseigentümer beabsichtigt zukünftig die Gebäude des ehemaligen Bau- und Gartenfachmarktes als Lager und Produktionsstätte (Gewerbegebiet) um zu nutzen. Aus der geplanten Nutzungsänderung resultiert die Notwendigkeit, den Bebauungsplan Nr. 21 für die Teilfläche der 2. Änderung erneut zu ändern, da die anvisierte gewerbliche Nachnutzung mit den derzeitigen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung nicht vereinbar ist.

Der Geltungsbereich befindet sich nordwestlich des Ortsrandes des Stadtteils Ziegenhain und ist in das umgebende Gewerbegebiet eingebunden. Angrenzend befinden sich gewerbliche und industrielle Nutzungen. Unmittelbar an der B 454 wird der Plangeltungsbereich über die Straße „An der Feuerwache“ erschlossen.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Treysa Flur 22 und umfasst das Flurstück 29 (29/1, 29/2 sowie 29/3) mit einer Fläche von rund 9.180 m2. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist durch die geplanten Änderungen begründet.

Entenfang

Räumlicher Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 (o.M.)

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes inkl. Begründung in der Zeit vom

21. Juli 2025 bis 22. Aug. 2025

in das Internet eingestellt und kann auf der Homepage www. Schwalmstadt.de unter der Rubrik Rathaus/ buergerinformationen/buergerservice-rathaus-politik/rathaus/bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Stadtverwaltung der Stadt Schwalmstadt, Stadtbauamt, Steingasse 4, 2. OG Stadtteil Treysa während der Dienststunden

  • Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr
  • Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr
  • Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt.

Es liegen folgende Umweltbezogenen Informationen vor:

  • Es gibt eine Festsetzung zu Emissionskontingente (Lärm)

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanaufstellung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Schwalmstadt personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Es wurde ein Büro (AG Stadt, Kassel) mit der Bauleitplanung beauftragt.

Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt

Schwalmstadt, den 11.7.2025

Kreuter, Bürgermeister