Wiederholung der öffentlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB zur Flächennutzungsplanänderung Nr. I/28 und zum Bebauungsplan Nr. 5 "Nahwärme Frankenhain" der Stadt Schwalmstadt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt hat in ihrer Sitzung am 07. Dezember 2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 5 "Nahwärme Frankenhain", den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans Nr. I/28 im Stadtteil Frankenhain sowie am 12. Dezember 2024 die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 5 "Nahwärme Frankenhain" im Stadtteil Frankenhain sowie die Offenlage zur Flächennutzungsplanänderung Nr. I/28 mit dazugehörigen Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 fand im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 16. Januar 2024 statt. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte am 14. Dezember 2024 und enthielt nicht ausreichende Angaben zu den vorliegenden Umweltinformationen. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers wird die öffentliche Auslegung (Veröffentlichung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 214 BauGB wiederholt. Es erfolgt keinerlei Änderung bzw. Anpassung der Planunterlagen. Die Planunterlagen entsprechen denen, der zuvor genannten fehlerhaften Auslegung. Die im fehlerhaften Auslegungsverfahren bereits eingegangenen Stellungnahmen gelten weiterhin und werden berücksichtigt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird nicht wiederholt.

Für das Plangebiet ist eine Nutzung als Fläche für Versorgungsanlagen einschließlich der Flächen für Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB sowie ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik Freiflächenanlage" gem. § 11 Abs. 2 BauNVO vorgesehen. Dieses Ziel stimmt mit dem beschlossenen Klimaschutzkonzept der Stadt überein. Es werden ansonsten noch folgende bauleitplanerische und städtebauliche Zielsetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung verfolgt: Stärkung der nachhaltigen Nahwärmeenergie, Energieerzeugung und die Förderung und der nachhaltige Ausbau bzw. die Verwendung von regenerativen und erneuerbaren Energien.

Mit dem Bebauungsplan und mit der Flächennutzungsplanänderung soll die planungsrechtliche Sicherung der beabsichtigten Nutzungen erfolgen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden.

Gem. § 3 Abs. 2 i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB des Baugesetzbuches wird hierfür die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung durch verkürzte erneute öffentliche Darlegung der Planung wie folgt durchgeführt:

Die beabsichtigten Planungen werden vom

17. März 2025 bis einschließlich 28. März 2025

im Stadtbauamt der Stadt Schwalmstadt, Steingasse 4, 1. OG, Stadtteil Treysa während der Dienststunden

Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–15:30 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr

Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Im oben angegebenen Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit schriftlich bei der Stadt Schwalmstadt, Marktplatz 1, 34613 Schwalmstadt oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu den Planungen äußern. Innerhalb der oben genannten Dienststunden kann sich die Öffentlichkeit über die Planungen informieren und sich in Zimmer 2 im Bauamt der Stadt Schwalmstadt, Steingasse 4, 1. OG, 34613 Schwalmstadt zu der Planung äußern.

Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.

Die Entwurfsunterlagen werden ergänzend auf der Homepage der Stadt Schwalmstadt unter www.schwalmstadt.de/de/rathaus/bauleitplanung veröffentlicht.

Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Stellungnahmen wird durch die Gemeindevertretung getroffen.

 

Verfügbar sind umweltbezogenen Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft/Klima, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschafts-(Orts-)bild, Mensch (Immissionsschutz), Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, Artenschutz. Diese sind jeweils nach Bestandsituation und den zu erwartenden Auswirkungen der Planung gegliedert, hier insbesondere zu den folgenden Schutzgütern:

- Boden

Darstellung der vorhandenen Bodenstrukturen im Plangebiet und den Umgang mit Bodenversiegelung und Bodennutzung.

- Wasser

Abhandlungen der Auswirkungen und das Abführen von Niederschlagswasser.

- Luft/Klima

Betrachtung der klimatischen Funktionen und die Auswirkungen der Planung.

- Arten und Lebensgemeinschaften

Auswirkungen auf das Schutzgut im Wesentlichen durch die Überplanung bisher unversiegelter Ackerflächen. Auswertung der Artenkartierungen insbesondere die Auswirkungen und Maßnahmen über den Verlust des Lebensraumes von der Feldlerche.

- Landschafts-(Orts-)bild

Beschreibung des bereits beeinträchtigten Landschaftsbildes und die Auswirkungen der Planung in Bezug auf die Verschiebung des Ortsrandes.

 

- Mensch (Immissionsschutz)

Auswirkungen der Planung auf Erholung und das Wohnumfeld.

 

Ferner liegen folgende umweltbezogene Grundlagen und Stellungnahmen vor:

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wurde durchgeführt. Nach dem bisherigen Verfahrensstand liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen vor:

- Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 "Nahwärme Frankenhain" (November 2024):  grundlegende Erläuterungen zu Anlass und Zielen sowie zu den Inhalten des Bebauungsplanes einschließlich Auswirkungen der Planung, Beurteilung und Maßnahmen zum Umwelt- und Immissionsschutz, zur Grünfestsetzungen (Ausgleich) und örtlichen Bauvorschriften.

- Entwurf zur Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. I/28: grundlegende Erläuterungen zu Anlass und Zielen sowie zu den Inhalten der Flächennutzungsplanänderung.

- Blendgutachten (Gutachten G61/2024 vom 18.11.2024, LSC Lichttechnik und Straßenausstattung Consult): Untersuchung der Blend- und Störwirkung durch die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage in Frankenhain, Anwendung der LAI-Hinweise zur Beurteilung von Lichtimmissionen, Berechnung der maximal zulässigen Blendzeiten gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Darstellung potenzieller Immissionsorte und Reflexionswinkel,

- Entwurf zum Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Nahwärme

Frankenhain“ in Schwalmstadt und zur Flächennutzungsplanänderung Nr. I/28

(Umweltbericht nach §2a BauGB, EGL - Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH, Stand: 22.11.2024): Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung in der Planung; Bestandsbeschreibung der Schutzgüter,  Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustands, Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasserhaushalt, Klima, Tiere und Pflanzen, Schutzgebiete nach Natura 2000 und artenschutzrechtliche Betrachtungen, Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen, einschließlich Anlage einer extensiven Grünlandfläche und Blühstreifen, zusammenfassende allgemeinverständliche Beschreibung der Umweltauswirkungen

Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 und aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung:

- Amt für Bodenmanagement (17.12.2024): zu bestehendem Flurbereinigungsverfahren und Eigentumsrestriktionen.

- Regionalbauernverband Kurhessen e.V. (22.01.2025): zum Verlust landwirtschaftlicher Flächen und der Zerschneidung von Agrarstrukturen, in der Anlage die Stellungnahmen des Ortslandwirts und des Drainagverbands aus der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 vom 18.07.2024 zu bestehenden Drainagenetz und dem Ertragswert der landwirtschaftlichen Flächen.

- Obere Landwirtschaftsbehörde, Regierungspräsidium Kassel (16.12.2024): zur geplanten Nutzung hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen und Prüfung alternativer Standorte.

- Schwalm-Eder-Kreis (13.01.2025): zu Artenschutzmaßnahmen.

- Private Einwendung 1 (27.12.2024): zu Belästigung und Störung durch Blendung, Mindestabstand zur Ortsrandlagen, Prüfung alternativer Flächen

- Private Einwendung 2 (16.01.2025):   zu Beeinträchtigungen durch Lärm- und Geruchsbelästigung, Spiegelungen durch PV-Anlage, Beeinträchtigung des Ortsbildes, Verlust von Ackerland, potenzielle Schäden an Drainagen.

Der Magistrat der Stadt Schwalmstadt,

Schwalmstadt, den 13.03.2025

Kreuter, Bürgermeister

Nahwärme

Nicht maßstäblicher Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 5 „Nahwärme Frankenhain“ und der Flächennutzungsplanänderung Nr. I/28 der Stadt Schwalmstadt