Amtliche Bekanntmachung
zur Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt
Frau Ruth Engelbrecht hat durch schriftliche Mitteilung erklärt, dass sie ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalmstadt niederlegt.
Gemäß § 34 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich hiermit das Ausscheiden von Frau Engelbrecht aus diesem Gremium fest.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - rückt an die Stelle der Ausgeschiedenen
Herr Wolfgang Schäfer, geb. 1963 in Fritzlar
Beruf: Zentralheizungs- und Lüftungsbaumeister
wohnhaft: Unter der Kirche 14, 34613 Schwalmstadt.
Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der Paragraphen 25 bis 27 KWG gegeben.
Hinweis auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Einspruches nach § 25 KWG:
Jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erhe¬ben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zuläs¬sig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, min¬destens jedoch fünf Wahlberech¬tigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberech¬tigten müssen mindestens 100 Wahlbe¬rechtigte den Einspruch unterstützen.Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und inner¬halb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchs¬frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
34613 Schwalmstadt, 13. Januar 2025
Die Gemeindewahlleiterin
gez. Heinmüller