Herr Dennis Krause hat durch schriftliche Mitteilung erklärt, dass er sein Mandat im Ortsbeirat Ziegenhain niederlegt.

Gemäß § 34 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich hiermit das Ausscheiden von Herrn Krause aus diesem Gremium fest.

Als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages - Freie Wähler -  rückt an die Stelle des Ausgeschie­denen

Frau Dagmar Gielsdorf, geb. 1945 in Ziegenhain

Beruf: Hausfrau

wohnhaft: Aueweg 7, 34613 Schwalmstadt.

Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der Paragraphen 25 bis 27 KWG gegeben.

Hinweis auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Einspruches nach § 25 KWG:

Jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zuläs­sig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberech­tigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlbe­rechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und inner­halb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

34613 Schwalmstadt, 02. Januar 2025

Die Gemeindewahlleiterin

gez. Heinmüller