Schwalmstadt ins Programm „Lebendige Zentren“ der Städtebauförderung aufgenommen

„Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, in die Städtebauförderung von Bund und Land zu kommen. Staatsminister Mansoori hatte uns am 13.11.2025 über die geplante Aufnahme informiert.“ so Bürgermeister Tobias Kreuter.

Die Stadt hatte sich eigentlich mit den Innenstadtbereichen von Ziegenhain und Treysa beim Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ beworben. Die Bewerbungen waren so zwar nicht erfolgreich, aber die Altstadt und der Versorgungsbereich in Treysa konnte in das Programm „Lebendige Zentren“ aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgte am 17.12.2025 durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Zum Jahresbeginn gab es deshalb gleich zwei wichtige Termine. Am 3. Februar fand in Fulda eine Veranstaltung des zuständigen Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum statt. Bei diesem Treffen erhielten alle in die Städtebauförderung aufgenommen Kommunen erste Informationen. Bürgermeister Tobias Kreuter tauschte sich mit den zuständigen Ansprechpartnern auf Ebene des Ministeriums und der Hessen Agentur aus.

Am 10. Februar waren Mitarbeiter aus dem Referat Städtebau und Städtebauförderung des Ministeriums dann direkt vor Ort in Treysa. Dabei wurde über das bisher Erreichte und die Ziele für die Oberstadt gesprochen. Zudem gab es einen Rundgang durch die Altstadt.

Hintergrund zum Programm Lebendige Zentren:

„Lebendige Zentren“ unterstützt Städte und Gemeinden dabei, ihre Innenstadtbereiche lebendig, vielfältig und zukunftsfähig zu gestalten. Im Mittelpunkt stehen bauliche Maßnahmen, die den Wandel aktiv begleiten – zum Beispiel die Sanierung historischer Gebäude, die Modernisierung öffentlicher Plätze oder die Entwicklung neuer Nutzungskonzepte für leerstehende Räume. Auch nachhaltige Mobilität, Energieeffizienz und Klimaschutz spielen eine zentrale Rolle: Kurze Wege, mehr Grün und ein gesundes Stadtklima machen unsere Zentren attraktiver und lebenswerter.

Erfolgreich ist das Programm vor allem, weil es auf Zusammenarbeit setzt. Die Kommunen entwickeln gemeinsam mit lokalen Akteuren – etwa aus Bürgerschaft, Handel, Kultur oder Zivilgesellschaft – Ideen und Projekte. So entstehen Vorhaben, die passgenau auf die Bedürfnisse vor Ort zugeschnitten sind und von Vielen getragen werden. (HMWVW)

In den kommenden Monaten gilt es das neue Förderprogramm zu implementieren und zu starten. Ein erster Förderantrag muss gestellt werden. Die Stadtverordneten hatten hierfür das Innenstadtentwicklungskonzept beschlossen. Es dient als Grundlage und wird zudem noch weiter angepasst, um die förderrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Außerdem geht es darum, Personen für die sogenannte Lokale Partnerschaft zu finden.

Bürgermeister Kreuter erklärt „Das Ziel ist es, möglichst viele Projekte in der Oberstadt fördern zu können. Hierzu werden wir demnächst weitere Informationen auf der städtischen Homepage veröffentlichen. Besonders investive Förderungen am Gebäude und am Wohnumfeld können gefördert werden.“

Wissenswertes zur Städtebauförderung

  • Die Stadt kann 10 Jahre lang jährlich für Projekte und Maßnahmen Fördermittel beantragen.
  • Der Bund und das Land Hessen geben Zuschüsse in Höhe von 2/3 der Kosten, wenn die Stadt sich mit 1/3 beteiligt.
  • Gefördert wird die Stadt für öffentliche Projekte, aber auch für Maßnahmen von privaten Bauherren können Mittel weitergegeben werden.
  • Im Zuge einer Anteilsfinanzierung können Förderungen beantragt werden, die für grundhafte bauliche Instandsetzungen gewährt werden.
  • Zuschüsse müssen bei ordnungsgemäßer Verwendung nicht zurückgezahlt werden und werden aber nur für un-rentierliche Kosten gewährt.
  • Für kleinere - nicht grundhafte - Sanierungsmaßnahmen wird es voraussichtlich ein Anreizförderprogramm geben.
  • Projekte werden nur gefördert, wenn diese noch nicht begonnen wurden. Maßgeblich ist der Zuwendungsbescheid.
  • Eine Lokale Partnerschaft wird aus Akteuren der Stadtgesellschaft gebildet, um in konzeptionellen Fragen und bei Förderanträge zu beraten.
  • Ziel sind insbesondere bauliche und städtebauliche Projekte, die bestehenden Wohnraum und das Wohnumfeld weiter qualifizieren und das baukulturelle Erbe erhalten.
  • Ebenfalls werden Projekte gefördert die Versorgungsangebote sichern und Impulse für Klimaschutz bzw. Klimaanpassung geben.

Das städtische Bauamt koordiniert das Förderprogramm. Maßgeblich ist das sogenannte ISEK (Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept) sowie die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung von 2025. Für alle Interessierten sind auch Veranstaltungen im Jahresverlauf geplant. Im Internet gibt es folgende weiterführende Links:

https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/

https://www.staedtebaufoerderung.info/

https://www.bmwsb.bund.de/DE/stadtentwicklung/foerderprogramme-stadtentwicklung/foerderprogramme-stadtentwicklung_node.html