Stellungnahme des Bürgermeisters zur Berichterstattung über die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Schwalmstadt hat sowohl am Sitzungsabend selbst als auch in der anschließenden Berichterstattung für Aufmerksamkeit gesorgt. Insbesondere ein Beitrag auf nh24.de enthält aus meiner Sicht inhaltliche Schwächen und Bewertungen, zu denen ich nachfolgend Stellung nehmen möchte.
Vorbereitung der konstituierenden Sitzung
Eine konstituierende Sitzung ist naturgemäß von wichtigen Formalien geprägt. Zur Vorbereitung fand bereits Anfang April eine Besprechung statt, zu der ich als Bürgermeister und die Verwaltung jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter jeder Fraktion eingeladen haben. Alle Fraktionen waren vertreten.
In dieser Sitzung wurde die mögliche Tagesordnung sowie auch schon mündlich oder schriftlich eingegangene Wünsche und Anträge der Fraktionen besprochen. Eine solch fraktionsübergreifende Vorbesprechung ist gerade vor einer konstituierenden Sitzung üblich und sinnvoll, auch weil es hier – anders als bei regelmäßigen Sitzungen – keine vorgeschaltete Diskussion in den Ausschüssen gibt. Sie dient dazu, Gemeinsamkeiten zu identifizieren, unterschiedliche Positionen transparent zu machen und einen ordnungsgemäßen Sitzungsverlauf vorzubereiten.
Seitens der Verwaltung wurde außerdem darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge vorab eingereicht werden können. Dies ermöglicht es der Verwaltung, die formalen Voraussetzungen rechtzeitig zu prüfen und einen reibungslosen sowie rechtssicheren Ablauf der Sitzung sicherzustellen.
Wahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher
In der Vorbesprechung wurden alle Themen erörtert, die später auf der Tagesordnung der Sitzung standen. Dazu gehörte auch die Wahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteherinnen und Stadtverordnetenvorsteher.
Dabei wurde dargestellt, dass sich bei drei Stellvertreterposten nicht alle Fraktionen in diesem Gremium wiederfinden würden. Nach kurzer Beratung gab es den Vorschlag, die Zahl der Stellvertreter auf vier zu erhöhen. Dabei wurden SPD, GRÜNE, BfS und FREIE WÄHLER genannt. CDU und FDP hatten signalisiert auf einen Stellvertreterposten zu verzichten, die FREIEN WÄHLER wollten den Vorschlag in der Fraktion besprechen und eine Rückmeldung geben. Zudem wurde besprochen, dass ein gemeinsamer Wahlvorschlag zielführend sein könne.
Vor diesem Hintergrund war diese Information auch bei den FREIEN WÄHLERN vorhanden. Ich bin daher überrascht über die Darstellung in dem Bericht, die FREIEN WÄHLER seien in diesem Zusammenhang übergangen worden, da dies nicht zutreffend ist.
Antrag zur Verkleinerung des Magistrats
Auch der Antrag der FREIEN WÄHLER zur Verkleinerung des Magistrats wurde bereits in der Vorbesprechung thematisiert. In der Besprechung wurde signalisiert, dass die derzeitige Zahl der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte beibehalten werden solle.
Der Antrag wurde anschließend in der Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Die Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden der FREIEN WÄHLER, einschließlich der vorgetragenen Rechenbeispiele, erfolgten mündlich. Aufgrund der Komplexität der Darstellung war es auch mir als Bürgermeister in der Sitzung nicht ohne Weiteres möglich, unmittelbar dezidiert dazu Stellung zu nehmen oder mögliche Korrekturen vorzunehmen. Dies möchte ich nun im Nachgang tun.
Der Magistrat ist ein Kollegialgremium bzw. das Verwaltungsorgan einer Kommune. Alle Stadträtinnen und Stadträte haben (genau wie der Bürgermeister) einen Amtseid abzuleisten, die „Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch“ auszuführen – somit spielt die Parteizugehörigkeit in diesem Gremium nur eine untergeordnete Rolle. Nach § 44 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird nur eine Mindestzahl von zwei Stadträten gefordert, womit der Magistrat aus dem Bürgermeister, dem Ersten Stadtrat und einem weiteren Stadtrat bestehen würde. Die tatsächliche Anzahl wird durch die Hauptsatzung geregelt, die von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Die Stadträtinnen und Stadträte werden aufgrund schriftlich vorzulegender Wahlvorschläge aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung gem. § 55 HGO schriftlich und geheim von den Stadtverordneten gewählt. Die Sitzzuteilung erfolgt dann in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Hessischen Kommunalwahlgesetzes, wonach das sog. Hare-Niemeyer-Verfahren zur Anwendung kommt.
Nur in dem Fall, in dem sich in der konstituierenden Sitzung Stadtverordnete bzw. Fraktionen, die gemeinsam eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung bilden, auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für den Magistrat verständigen – umgangssprachlich spricht man dann von einer Koalition oder festen Zusammenarbeit – kann die sogenannte Mehrheitsklausel gemäß § 55 Abs. 4 HGO in Verbindung mit § 22 Abs. 4 KWG (Kommunalwahlgesetz) greifen. In diesem Fall muss diese Mehrheit unabhängig von der Sitzberechnung nach Hare-Niemeyer auch im Magistrat abgebildet werden. Da es aber keinen solchen Wahlvorschlag in der konstituierenden Sitzung der Stadt Schwalmstadt gab, greift die sog. Mehrheitsklausel nicht.
Die den Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden der FREIEN WÄHLER zugrunde liegende Annahme, der Magistrat müsse jederzeit die wechselnden Mehrheitsverhältnisse der Stadtverordnetenversammlung abbilden, findet sich folglich so nicht in den maßgeblichen in Hessen geltenden, gesetzlichen Regelungen wider. In der Praxis wird die „unparteiische Ausübung der Amtspflichten“ durch die Stadträtinnen und Stadträte – ohne zuviel aus den nichtöffentlichen Sitzungen zu berichten – sehr ernst genommen, so dass die Beispiele des Fraktionsvorsitzenden der FREIEN WÄHLER die Realität zumindest in Schwalmstadt nicht abbilden.
Insofern sind die Zahlen bzw. die Größe des Magistrats keine „Zahlen mit politischer Sprengkraft“, genauso wird der „Wählerwille nicht verzerrt“. Mit diesen plakativen Formulierungen wird nach meiner Ansicht bewusst Stimmung gemacht.
Umgang mit Sprache bzw. Trennung von Berichterstattung und Meinung
Aus meiner Sicht fehlt dem Artikel an mehreren Stellen die journalistische Sorgfalt – sowohl in der Darstellung der Situation als auch in der sprachlichen Formulierung. Der Autor vermischt Sachverhaltsdarstellung und eigene Meinung, dies unterscheidet den Beitrag deutlich von anderen Berichterstattungen, etwa derjenigen in der HNA.
Hinsichtlich der Frage der Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers wurde offenbar nur die Einschätzung des Fraktionsvorsitzenden der FREIEN WÄHLER eingeholt, weder der Bürgermeister noch die anderen Fraktionsvorsitzenden wurden um Stellungnahme gebeten. Auf Basis dieser einseitigen Information wurde die „Inklusion der politischen Kultur“ in Schwalmstadt in Frage gestellt. Besonders kritisch sehe ich in diesem Zusammenhang den Satz „so geht man andernorts mit der AfD um“. Dieser Satz – das ist wichtig – wurde während der Sitzung von keinem Beteiligten geäußert, sondern ist eine Bewertung des Autors für einen Sachverhalt, der nach meiner Einschätzung völlig unzureichend recherchiert worden ist. Diese Aussage entbehrt somit jeder Grundlage und diskreditiert die beteiligten Fraktionen. Viele Kommentare beziehen sich direkt oder indirekt hierauf.
Bewertung des Bürgermeisters
Ich habe lange überlegt, ob ich auf den Artikel mit einer Stellungnahme reagieren sollte. Als Bürgermeister erachte ich die Presse- und Meinungsfreiheit als ein zentrales und wichtiges Gut in der heutigen Zeit. Sachlich dargestellte und gut recherchierte Informationen sind essentiell für die öffentliche Meinungsbildung. Die Meinungs- und Pressefreiheit gehört zu den Grundpfeilern der Demokratie und ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Für Journalistinnen und Journalisten gelten nicht nur besondere Rechte, sondern auch berufsspezifische Pflichten. Der Pressekodex des Deutschen Presserates legt Richtlinien für die journalistische Arbeit fest und gilt als freiwillige Selbstverpflichtung der Medien in Deutschland – auch Online-Medien können sich der freiwilligen Selbstverpflichtung anschließen. Selbstverständlich hat jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, politische Vorgänge zu kommentieren und die eigene Meinung zu äußern.
Ich habe mich dennoch für diesen ungewöhnlichen Weg einer öffentlichen Stellungnahme entschieden, da hier durch eine in meinen Augen einseitige Berichterstattung ein Bild vom politischen Umgang in der Stadt Schwalmstadt gegeben wird, welches so nicht von der Mehrheit der Beteiligten wahrgenommen wird. Gerade in der heutigen Zeit müssen wir sorgfältig mit Sprache umgehen. Zugespitzte politische Bewertungen sind legitim, sollten aber klar als Meinung gekennzeichnet und von der sachlichen Berichterstattung getrennt werden.
Dabei sollte nicht vergessen werden, dass alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf kommunaler Ebene ehrenamtlich tätig sind. Sie investieren viel Zeit, Kraft und Engagement für die Stadt Schwalmstadt.
Die Aussage des Verfassers, es gehe „nicht mehr um den Wählerwillen, solange es Kniffe gibt, das Ergebnis passend zum Partei-Ego zu gestalten“, empfinde ich deshalb als höchst unangemessen. Sie ist ein Schlag ins Gesicht all jener ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die sich auf kommunaler Ebene für Schwalmstadt einsetzen. Das ist in meinen Augen nicht akzeptabel.
Demokratie lebt von Kritik, Debatte und auch von klaren Worten. Sie lebt aber ebenso von Fairness, Genauigkeit und Respekt gegenüber den Menschen, die Verantwortung übernehmen, vor allem im Bereich der ehrenamtlichen Kommunalpolitik. Dies schließt auch die Presse und die mediale Berichterstattung mit ein.