Herr Volker Wickert hat durch schriftliche Mitteilung erklärt, dass er sein Mandat im Ortsbeirat Niedergrenzebach niederlegt.

Gemäß § 34 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich hiermit das Ausscheiden von Herrn Wickert aus diesem Gremium fest.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages - SPD – rückt an die Stelle des Ausgeschiedenen

Herr Helmut Balamagi, geb. 1954 in Niedergrenzebach
Beruf: Pensionär
wohnhaft: Steinaer Pfad 13, 34613 Schwalmstadt.

Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der Paragraphen 25 bis 27 KWG gegeben.

Hinweis auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Einspruches nach § 25 KWG:

Jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zuläs¬sig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberech¬tigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlbe¬rechtigte den Einspruch unterstützen.Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und inner¬halb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

34613 Schwalmstadt, 17. September 2025

Die Gemeindewahlleiterin

gez. Heinmüller