Herr Timo Franz hat durch schriftliche Mitteilung erklärt, dass er sein Mandat im Ortsbeirat Treysa niederlegt.

Gemäß § 34 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) stelle ich hiermit das Ausscheiden von Herr Franz aus diesem Gremium fest.

Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Christlich Demokratische Union – CDU - rückt an die Stelle des Ausgeschiedenen

Herr Köhler, Christian, Diplom-Betriebswirt (BA), geb. 1981 in Schwalmstadt, Schwalmstadt

Gegen diese Feststellungen sind die Rechtsmittel der Paragraphen 25 bis 27 KWG gegeben.

Hinweis auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Einspruches nach § 25 KWG:

Jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Feststellung Einspruch erhe-ben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, min¬destens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

34613 Schwalmstadt, 17. April 2026

Die Gemeindewahlleiterin

In Vertretung

gez. Staufenberg

stellv. Gemeindewahlleiter